Gymnasiastin in Schultoilette vergewaltigt - Prozess nicht öffentlich
München - Aufklärung nach fast zwanzig Jahren: Am Luisengymnasium war am 15. Februar 1995 eine 16-jährige Schülerin vergewaltigt worden. Auf der Schultoilette. Der Fall löste eine große Diskussion über die Sicherheit an Schulen aus. Der Täter aber blieb lange unbekannt. Bis im Jahre 2012 plötzlich doch noch ein DNA-Treffer gelandet wurde. Seit gestern muss sich Can P. (36, Name geändert) nun wegen Vergewaltigung und schweren Raubes vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Vor der Jugendkammer deshalb, weil er bei der Tat selber erst 16 Jahre alt war.
Die Vergewaltigung hat er gestanden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war Sabine T. (Name geändert), eine Schülerin der Mittelstufe, nach der fünften Unterrichtsstunde gegen 12.20 Uhr auf die Mädchentoilette des Gymnasiums im zweiten Stock gegangen. Kantinenhelfer Can P., der sich nach Ansicht der Ermittler zufällig im Schulgebäude aufhielt, war ihr unbemerkt gefolgt. Als sie von der Toilette zurückkam, machte er das Licht aus, umklammerte das Mädchen von hinten und zerrte sie in eine Kabine. Er drohte ihr, sie zu erschießen, falls sie nicht ruhig bliebe.
Er versperrte die Kabine von innen und verlangte ihren Geldbeutel. Dabei drückte er ihr eine schwarze Luftdruckpistole an die rechte Schläfe. Das Mädchen muss Todesängste ausgestanden haben, denn die 16-Jährige hielt die Waffe für echt. Das verängstigte Mädchen erklärte, dass ihr Geldbeutel in ihrer Gesäßtasche sei. Er zog das Portemonnaie heraus und steckte es ein. Seine Beute: 26 Mark und eine MVV-Karte.
Mit schwarzem Klebeband band er ihr die Augen zu und zog sie bis auf die Socken aus. Anschließend wollte er sie vergewaltigen, was aber zunächst nicht gelang. Daraufhin zwang er das Mädchen zum Oralverkehr und vergewaltigte sie danach. Er floh unerkannt. Und das blieb lange Jahre so. Denn die DNA, die er am Körper seines Opfers zurückgelassen hatte, war zunächst nicht verwertbar. Erst die Verbesserungen der DNA-Methoden und -Analysen sorgten 17 Jahre später für einen nicht mehr erwarteten Treffer. Denn Can P. hatte kurz nach dieser Vergewaltigung noch einmal ein Sexualdelikt begangen. Diesmal wurde er erwischt und verurteilt. Drei Jahre und neun Monate Haft, sagten die Richter. Aufgrund einer psychischen Erkrankung, die seine Schuldfähigkeit einschränkte, kam er aber in den Maßregelvollzug statt ins Gefängnis. Und dieser Maßregelvollzug dauert bis heute an.
Nun hat seine Resozialisierung aber inzwischen große Fortschritte gemacht, erklärt sein Anwalt Michael Wich. „Mein Mandant ist im Maßregelvollzug jahrelang auf das Leben in Freiheit vorbereitet worden. Die Gefährlichkeit seiner nun abzuurteilenden Tat ist austherapiert. Deshalb würde eine Haft zum jetzigen Zeitpunkt den Therapieerfolg massiv gefährden“, erklärt Wich. Die Prozessbeteiligten scheinen sich deshalb auf eine Bewährungsstrafe verständigt zu haben.
Sein Mandant hatte die Vergewaltigung und den Raub in der Schultoilette bei einer Vernehmung bereits gestanden. Der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet und ursprünglich auf drei Tage angesetzt war, könnte aber bereits am Mittwoch zu Ende gehen.
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