Gutschein einzulösen - so geht's

Viele Händler setzen kurze Fristen für die Einlösung. Das ist aber nicht rechtens. Die AZ sagt, worauf Sie achten sollten.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
dpa Illustration

Viele Händler setzen kurze Fristen für die Einlösung. Das ist aber nicht rechtens. Die AZ sagt, worauf Sie achten sollten.

Sie haben zu Weihnachten einen Gutschein bekommen, aber wollen ihn nicht gleich einlösen? Vorsicht, denn verschenkte Gutscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Wie lange ein Gutschein eingelöst werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In der Regel steht auf dem Gutschein selbst oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Befristung.

Grundsätzlich gilt: Ist ein Gutschein unbefristet, greift die gesetzliche Verjährungsfrist. Das heißt: Der Gutschein muss binnen drei Jahren nach Erwerb eingelöst werden. Wichtig: Oft setzten die Läden für die Einlösung sehr kurze Fristen – das läuft darauf hinaus, dass viele dieser Gutscheine im Müll landen und sich der Händler über die Gratis-Rendite freuen darf. Das ist nicht rechtens. Die einjährige Einlösefrist etwa von Amazon hat das Landgericht München für zu kurz erklärt (Aktenz. 12 0 22084/06), bei einem Kino-Gutschein gelten 20 Monate als unzureichend.

Haben Sie die Frist zu spät bemerkt, können Sie sich den Geldwert erstatten lassen. Denn der Händler hat ja Geld erhalten. Allerdings darf er seinen entgangenen Gewinn einbehalten. Wieviel das ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Waren liege der Gewinnanteil nach Angaben von Verbraucherschützern bei 20 bis 25 Prozent, bei Dienstleistungen ist der Satz oft höher.

zo

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.