Gutschein einzulösen - so geht's
Viele Händler setzen kurze Fristen für die Einlösung. Das ist aber nicht rechtens. Die AZ sagt, worauf Sie achten sollten.
Sie haben zu Weihnachten einen Gutschein bekommen, aber wollen ihn nicht gleich einlösen? Vorsicht, denn verschenkte Gutscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Wie lange ein Gutschein eingelöst werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In der Regel steht auf dem Gutschein selbst oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Befristung.
Grundsätzlich gilt: Ist ein Gutschein unbefristet, greift die gesetzliche Verjährungsfrist. Das heißt: Der Gutschein muss binnen drei Jahren nach Erwerb eingelöst werden. Wichtig: Oft setzten die Läden für die Einlösung sehr kurze Fristen – das läuft darauf hinaus, dass viele dieser Gutscheine im Müll landen und sich der Händler über die Gratis-Rendite freuen darf. Das ist nicht rechtens. Die einjährige Einlösefrist etwa von Amazon hat das Landgericht München für zu kurz erklärt (Aktenz. 12 0 22084/06), bei einem Kino-Gutschein gelten 20 Monate als unzureichend.
Haben Sie die Frist zu spät bemerkt, können Sie sich den Geldwert erstatten lassen. Denn der Händler hat ja Geld erhalten. Allerdings darf er seinen entgangenen Gewinn einbehalten. Wieviel das ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Waren liege der Gewinnanteil nach Angaben von Verbraucherschützern bei 20 bis 25 Prozent, bei Dienstleistungen ist der Satz oft höher.
zo
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