Gutachten zu sexueller Gewalt im Erzbistum: Staatsanwaltschaft München hat Ermittlungen abgeschlossen

Im Februar wurden Räume des Erzbistums München und Freising im Zusammenhang mit dem 2022 vorgestellten Missbrauchsgutachten durchsucht. Jetzt wurden die Ermittlungen abgeschlossen.
AZ/dpa |
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Nach der Veröffentlichung eines Gutachtens zu sexueller Gewalt im Erzbistum München hat die Staatsanwaltschaft München I ermittelt. Das Verfahren wurde jetzt abgeschlossen.
Nach der Veröffentlichung eines Gutachtens zu sexueller Gewalt im Erzbistum München hat die Staatsanwaltschaft München I ermittelt. Das Verfahren wurde jetzt abgeschlossen. © Sven Hoppe/dpa

München - Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Ermittlungen gegen kirchliche Verantwortungsträger nach dem Gutachten zu sexueller Gewalt im katholischen Erzbistum München und Freising abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen an diesem Dienstag (10.00 Uhr) vorgestellt werden. Im Februar waren auch Räume des Erzbistums durchsucht worden.

Staatsanwaltschaft München hat über 40 Fälle geprüft

Im Zusammenhang mit dem im Januar 2022 vorgestellten Missbrauchsgutachten hatte die Behörde mehr als 40 Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten kirchlicher Verantwortungsträger geprüft.

Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), die das Gutachten im Auftrag des Bistums verfasste, hatte der Staatsanwaltschaft bereits im August 2021 die Unterlagen zur Verfügung gestellt. "Sie betreffen ausschließlich noch lebende kirchliche Verantwortungsträger und wurden stark anonymisiert übermittelt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anne Leiding, vor rund einem Jahr.

Vorwürfe gegen verstorbenen Joseph Ratzinger

Das Missbrauchsgutachten hatte vor allem wegen der Rolle von Kardinal Joseph Ratzinger, des früheren Erzbischofs von München und späteren Papstes Benedikt XVI. Schlagzeilen gemacht. Kritiker werfen dem inzwischen gestorbenen Ratzinger vor, als Erzbischof und später als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom nicht entschieden gegen Missbrauchstäter in der Kirche vorgegangen zu sein und den Schutz der Institution Kirche über den Opferschutz gestellt zu haben.

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