Gutachten: Prozess im Frühjahr als Gefahr für alle Beteiligten!

München - Richter sind unabhängig, sie entscheiden selbst, welche Vorkehrungen zu treffen sind, hieß es zu Beginn der Pandemie in München immer, wenn jemand nachfragte, welche Maßnahmen die Justiz bei Prozessen zum Schutz vor Ansteckungen trifft.
Dem Münchner Richter Stephan Kirchinger, der ohne jegliche Schutzvorkehrungen in einem zu kleinen Saal verhandeln wollte, fällt sein Verhalten nun auf die Füße.
Ein Infizierter im Saal hätte schon gereicht zum Superspreader
Laut Gutachten des international bekannten Wissenschaftlers Alexander Kekulé hat der Richter 75 Menschen einer "erheblichen Gefahr ausgesetzt". So hätte "bereits ein Infizierter" im Raum "ohne weiteres 50 oder mehr Personen anstecken können (Superspreading)", heißt es in dem Gutachten, das der AZ vorliegt.
Alexander Kekulé ist Chef der Mikrobiologie und Virologie der Martin-Luther-Universität und Direktor des Instituts für Mikrobiologie der Uniklinik in Halle.

Rückblick: Am 16. März hatte Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall ausgerufen. Maske-Tragen, Plexiglasscheiben in den Gerichtssälen und Desinfektionsmittelspender gab es damals in Justizgebäuden noch nicht. Doch: Die Gefahr, wie ansteckend das Virus ist, war hinreichend bekannt.
Ein Tag nach dem Katastrophenfall wurde der Prozess angesetzt
Am 17. März sollte vor der ersten Jugendkammer des Landgerichts ein Prozess wegen versuchten Totschlags mit vier Angeklagten stattfinden. "Bereits am Vortag hatte ich den Richter darauf angesprochen, wie die Verhandlung unter Infektionsschutzmaßgaben stattfinden kann", sagt Thomas Pfister, Anwalt eines Angeklagten. Doch der Richter habe sich nicht damit befassen wollen.
Am nächsten Tag war der Sitzungssaal B 177 bis auf den letzten Platz besetzt. Die Zuhörer saßen eng beieinander. Niemand trug Maske. Lüften war nicht vorgesehen. Einige Angeklagte wurden in Handschellen vorgeführt. Richter Kirchinger wollte beginnen - ohne jegliche Schutzvorkehrungen.
Anwälte weigern sich, den Saal zu betreten
Doch die Anwälte weigerten sich, den Saal zu betreten. Der Richter beschimpfte sie als "ungeeignet" und "unzuverlässig" und ließ ausrichten, er sehe es nicht als seine Aufgabe an, "mit Anwälten auf dem Gang zu sprechen". Der Prozess platzte. Erst im Herbst begann er schließlich - unter strengen Hygieneregeln.
"Der Richter hat in skrupelloser Art und Weise die Gefährdung von 75 Menschen in Kauf genommen," sagte Anwalt Pfister am Freitag im Prozess. Mit dem Kekulé-Gutachten in der Hand lehnte er den Richter wegen Befangenheit ab.