Gutachten: Prozess im Frühjahr als Gefahr für alle Beteiligten!

Zu viele Menschen, zu wenig Abstand, keine Masken: Ein Richter will trotz Katastrophenfall im März einen Prozess durchziehen. Nun urteilt Professor Kekulé: Es bestand "erhebliche Gesundheitsgefahr"
Von Nina Job |
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
Uli Deck/dpa/Symbolbild 2 Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
Professor Alexander Kekulé in seinem Labor im Institut für Medizinische Mikrobiologie in Halle an der Saale.
Universitätsklinikum Halle 2 Professor Alexander Kekulé in seinem Labor im Institut für Medizinische Mikrobiologie in Halle an der Saale.

München - Richter sind unabhängig, sie entscheiden selbst, welche Vorkehrungen zu treffen sind, hieß es zu Beginn der Pandemie in München immer, wenn jemand nachfragte, welche Maßnahmen die Justiz bei Prozessen zum Schutz vor Ansteckungen trifft.

Dem Münchner Richter Stephan Kirchinger, der ohne jegliche Schutzvorkehrungen in einem zu kleinen Saal verhandeln wollte, fällt sein Verhalten nun auf die Füße.

Ein Infizierter im Saal hätte schon gereicht zum Superspreader

Laut Gutachten des international bekannten Wissenschaftlers Alexander Kekulé hat der Richter 75 Menschen einer "erheblichen Gefahr ausgesetzt". So hätte "bereits ein Infizierter" im Raum "ohne weiteres 50 oder mehr Personen anstecken können (Superspreading)", heißt es in dem Gutachten, das der AZ vorliegt.

Alexander Kekulé ist Chef der Mikrobiologie und Virologie der Martin-Luther-Universität und Direktor des Instituts für Mikrobiologie der Uniklinik in Halle.

Professor Alexander Kekulé in seinem Labor im Institut für Medizinische Mikrobiologie in Halle an der Saale.
Professor Alexander Kekulé in seinem Labor im Institut für Medizinische Mikrobiologie in Halle an der Saale. © Universitätsklinikum Halle

Rückblick: Am 16. März hatte Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall ausgerufen. Maske-Tragen, Plexiglasscheiben in den Gerichtssälen und Desinfektionsmittelspender gab es damals in Justizgebäuden noch nicht. Doch: Die Gefahr, wie ansteckend das Virus ist, war hinreichend bekannt.

Ein Tag nach dem Katastrophenfall wurde der Prozess angesetzt

Am 17. März sollte vor der ersten Jugendkammer des Landgerichts ein Prozess wegen versuchten Totschlags mit vier Angeklagten stattfinden. "Bereits am Vortag hatte ich den Richter darauf angesprochen, wie die Verhandlung unter Infektionsschutzmaßgaben stattfinden kann", sagt Thomas Pfister, Anwalt eines Angeklagten. Doch der Richter habe sich nicht damit befassen wollen.

Am nächsten Tag war der Sitzungssaal B 177 bis auf den letzten Platz besetzt. Die Zuhörer saßen eng beieinander. Niemand trug Maske. Lüften war nicht vorgesehen. Einige Angeklagte wurden in Handschellen vorgeführt. Richter Kirchinger wollte beginnen - ohne jegliche Schutzvorkehrungen.

Anwälte weigern sich, den Saal zu betreten

Doch die Anwälte weigerten sich, den Saal zu betreten. Der Richter beschimpfte sie als "ungeeignet" und "unzuverlässig" und ließ ausrichten, er sehe es nicht als seine Aufgabe an, "mit Anwälten auf dem Gang zu sprechen". Der Prozess platzte. Erst im Herbst begann er schließlich - unter strengen Hygieneregeln.

"Der Richter hat in skrupelloser Art und Weise die Gefährdung von 75 Menschen in Kauf genommen," sagte Anwalt Pfister am Freitag im Prozess. Mit dem Kekulé-Gutachten in der Hand lehnte er den Richter wegen Befangenheit ab.

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10 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Genzwein am 13.12.2020 12:00 Uhr / Bewertung:

    Als "ungeeignet" und "unzuverlässig" hat sich in diesem Fall allein Richter Stephan Kirchinger erwiesen.

  • Plato's Retreat am 12.12.2020 22:02 Uhr / Bewertung:

    Ja wie? Wird jetzt sogar ein bayerischer Richter kritisiert? Nach üblichen Presseberichten sind das doch alles "Marienerscheinungen", die unfehlbar "Recht" sprechen ..

  • heinikarl am 12.12.2020 19:09 Uhr / Bewertung:

    Ja klar, weil am 17. März ja schon tausende Infizierter in München herumgelaufen sind, war das Risiko ganz furchbar schlimm...Vermutlich hat Herr Kekule ein theoretisches Risiko berechnet für den Fall dass ein Infizierter im Saal war. Hat sich denn irgendjemand im Saal damals tatsächlich infiziert?
    Und warum haben sich die armen fast vom Richter ermordeten Anwälte nach ihrer kleinen Show im Saal OHNE Maske und nicht gerade mit Abstand von 1,5 zu fünft für die az auf dem Flur des Gerichts fotografieren lassen...?, siehe den Artikel "corona-Eklat in München" hier bei der az....

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