Gurlitt-Testament: Derzeit kein Anlass zur Prüfung

Das Testament des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt wird vorerst nicht überprüft. Weil kein Erbscheinsantrag vorliegt, sieht das zuständige Nachlassgericht derzeit keinen Anlass.
dpa |
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München - Das zuständige Nachlassgericht sieht zur Zeit keinen Anlass, das Testament des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt zu überprüfen. "Da derzeit kein Erbscheinsantrag vorliegt, findet auch keine Prüfung der Wirksamkeit des Testaments statt", teilte eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichtes mit. Das Gutachten des Psychiaters und Juristen Helmut Hausner, demzufolge der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt an "paranoiden Wahnideen" litt, liege dem Gericht vor. Die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) hatte über das Gutachten berichtet.

Lesen Sie hier: Familie Gurlitt plant Dauerausstellung in deutschem Museum

Der Münchner Anwalt Christoph Edel, unter dessen Betreuung der schwer kranke Gurlitt bis zu seinem Tod gestellt war, wollte sich dazu nicht äußern. Gurlitts Cousin Dietrich Gurlitt (95) und die Cousine Uta Werner (86) hatten das Gutachten in Auftrag gegeben. Sie waren in Gurlitts Testament übergangen worden. Allerdings wollen sie weder einen Erbschein beantragen noch das Erbe anfechten. Der im Mai gestorbene Gurlitt hatte seinen Besitz dem Kunstmuseum Bern vermacht.

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