Gunter Sachs: Streit um sein berühmtes Akt-Foto

Ex-Model klagt: Sie will 20 Prozent aus dem Erlös einer Foto-Versteigerung bei Sotheby’s und verweist auf zwei Schreiben des Playboys und Fotografen. Das Gericht regt 100 000-Euro-Vergleich an.
John Schneider |
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Bei einer Ausstellung im Jahre 2009: Gunter Sachs vor seinem Bild "Ascot".
dpa Bei einer Ausstellung im Jahre 2009: Gunter Sachs vor seinem Bild "Ascot".

Ex-Model klagt: Sie will 20 Prozent aus dem Erlös einer Foto-Versteigerung bei Sotheby’s und verweist auf zwei Schreiben des Playboys und Fotografen. Das Gericht regt 100 000-Euro-Vergleich an.

München Für ein ehemaliges Fotomodell gab sich Hanna T. (Name geändert) am Donnerstag extrem kamerascheu. Die Fotografen, die sie am Oberlandesgericht ablichten wollten, ließ die schlanke Blondine jedenfalls eiskalt abblitzen. Kommt halt immer darauf an, wer durch den Sucher schaut.

Vor knapp 20 Jahren war das Playboy und Foto-Künstler Gunter Sachs. Das Ergebnis der Zusammenarbeit nannte sich „Multi Facts“. Und um den Verkauf eines der Bilder aus dieser Serie ist jetzt ein Streit zwischen Hanna T. und dem Willensvollstrecker von Sachs entbrannt. Es geht um viel Geld.

Der Fall: Ein Abzug der 1995 entstandenen Fotografie „Ascot“, der Hanna T. mit Fernglas und teilweise bekleidet in verschiedenen Posen zeigt, wurde im Jahre 2012 bei Sotheby’s für 255 864,65 Euro versteigert. Bei der Auktion schwang wohl noch eine Menge Hype nach Sachs’ spektakulärem Freitod ein Jahr zuvor mit.

Egal, solch hohe Erlöse wecken Begehrlichkeiten. Das Ex-Model erinnerte sich an die „Urkund“ , die ihr Gunter Sachs damals bei ihrer Kooperation ausgestellt hatte. Sachs, der sich gerne ein wenig altertümlich ausdrückte, schrieb: „Hierbei tue ich Gevatter Fritz Gunter Sachs, ... , kund, dass von jeder Mark, die ich Gevatter Fritz Gunter Sachs,... aus dem Verganten (schweizerisch für feilbieten, verhökern) der Multi Factes Reihe ... erloesen werd, ich zwanzig Pfennig an die Gevatterin T., geb. T. auf Heller und – natuerlich – Pfennig abfuehren werd. Dies gelte bis zum Ende des Jahrtausends und dem Beginn des naechsten Jahrtausends.“

„Bis Ende des Jahrtausends“ heißt für die Sachs-Erben, dass der Vertrag 2012 keine Geltung mehr hatte, Kirsten K. also keinen Anspruch auf 20 Prozent (40 938,34 Euro) des Auktionserlöses hatte.
Doch das Ex-Model konnte noch ein Schreiben von Sachs vorweisen. Diesmal aus dem Jahre 2008. Darin schrieb er ihr anlässlich des Abdrucks eines ihrer Werke in einem neuen „Bilder-Buch“: „Das Ergebnis Deines tat- und und ratkräftigen Einsatzes für unser Multifacts Meisterwerk präsentiert sich hier mal wieder in vollem Glanze und wird uns in kommenden Zeiten sicher noch den Sternenstaub bescheren, den wir uns erhoffen.“

Ganz klar, Sternenstaub bedeutet Geld. Sagt Hanna T.. Der Vertrag mit Sachs sei also weiter gültig. Ganz falsch, sagt die Gegenseite. Mit Sternenstaub sei Glanz und Ruhm gemeint, nicht aber der schnöde Mammon. Auch den eigenschöpferischen Beitrag, den das Ex-Model bei der Produktion der Foto-Serie für sich in Anspruch nimmt, verneint der Willensvollstrecker. Sachs sei der Alleinurheber der Fotos.

Das Landgericht hatte in der ersten Instanz die Position der Klägerin eingenommen. Das OLG regte nun einen Vergleich an, der auch künftige Bildverkäufe umfasst. 100 000 Euro sollten an Hanna T. fließen, dafür seien dann aber auch alle Bilder für alle Zeiten abgegolten. Beide Seiten wollen sich das noch einmal überlegen.

Kommt es nicht zum Vergleich, fällt der Senat am 16. Oktober eine Entscheidung.    

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