Gundis Zambo kämpft um Unterhalt
München - Eigentlich scheut der ehemalige RTL-Dschungel- Star Gundis Zambo (44) kein Blitzlicht. „Bitte keine Fotos“, jammert die Moderatorin nun aber, als sie getarnt mit Sonnenbrille ins Münchner Amtsgericht kommt. Auf der Anklagebank sitzt ihr Ex- Lebensgefährte Walter E. (61). Der Vorwurf: Er soll von August 2001 bis Dezember 2004 den Unterhalt in einer Gesamthöhe von 22 550 Euro für die gemeinsame Tochter Greta (16) nicht bezahlt haben.
Kaufmann Walter E., der früher in der Golf-Szene einen Namen hatte, schweigt zunächst. Verteidiger Roland Hasl legt für ihn eine Erklärung ab: „Mein Mandant ist arbeitslos, lebt von Hartz IV und hat enorme Schulden.“ Rund 300 000 Euro sollen es sein. Der Angeklagte ergänzt dann: „Das sind Miet-, Telefon- und Leasingschulden. Das Finanzamt will noch was.“
Der Richter entgegnet, Unterhaltszahlungen seien vorrangig. Er hätte erst für die Tochter aufkommen müssen. Dann tritt Gundis Zambo als Zeugin auf: „Unsere Tochter war elf Monate alt, da verschwand Herr E. Bis heute hat er für seine Tochter keinen einzigen Euro bezahlt. Sie ist auf einer Privatschule. Die kann ich nicht mehr bezahlen.“ Das wundert Verteidiger Hasl dann doch: „Sie haben dochMillionen verdient, besitzen vier bis fünf Eigentumswohnungen.“
Zambo: „Schön wäre es. Die Wohnungen sind verkauft. Sie waren von der Bank finanziert.“ Hasl hakt nach, will wissen, wie sie sich ein Haus in Grünwald leisten könne. Die Zeugin: „Das bezahlt mein Freund. Ich bin freie Produzentin. Es ist richtig, dass ich früher gut verdient habe. Aber heute zahlen die TV-Sender nicht mehr so viel. Bei manchen Produktionen zahle ich sogar drauf. Meine Kredite sind bei der Bank ausgereizt. Ich musste meine Eltern fragen, ob sie für meine Tochter Fußballschuhe kaufen.“
Dann fügt sie an: „Herr E. hat früher gut verdient. Vielleicht hat er irgendwo Gelder abgezweigt.“ Laut Staatsanwalt soll er im Tatzeitraum bis zu 3000 Euro im Monat verdient haben. Hasl: „Das ist zwar eingegangen, aber auf das Geld hatte mein Mandant keinen Zugriff.“ Der Anwalt fordert einen Freispruch. Das Gericht bleibt hart. Sieben Monate Haft auf Bewährung – und 7200 Euromuss er an die Tochter abstottern
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