Grünflächen-Bürgerbegehren: Stadtrat muss noch einmal abstimmen

Die erste Entscheidung zum Bürgerbegehren Grünflächen ist nicht gültig.
von  Christina Hertel
Der Münchner Stadtrat muss seinen Beschluss zum Bürgerbegehren "Grünflächen erhalten" wiederholen.
Der Münchner Stadtrat muss seinen Beschluss zum Bürgerbegehren "Grünflächen erhalten" wiederholen. © imagoimages/Plusphoto

München - Der Stadtrat muss seinen Beschluss zum Bürgerbegehren "Grünflächen erhalten" wiederholen. Das hat die Regierung von Oberbayern noch einmal bestätigt. Die ÖDP hatte um eine Prüfung gebeten.

"Grünflächen erhalten": Erster Stadtratsbeschluss ungültig

Der Hintergrund: Etwa 60.000 Menschen unterschrieben, dass sie die Grünflächen (so im Flächennutzungsplan von 2016) erhalten bleiben sollen. Das waren genug für einen Bürgerentscheid. Um den zu umgehen, beschloss der Stadtrat (gegen SPD, FDP und AfD) die Forderungen des Bürgerbegehrens anzunehmen.

Allerdings forderten Grüne und CSU, dass begonnene Planungen wie geplant fortgesetzt werden. Der OB ging davon aus, dass damit das Bürgerbegehren eben nicht vollständig übernommen wurde und ließ das Ganze durch die Regierung von Oberbayern überprüfen. Die ÖDP bat danach noch einmal um Klärung, weil sie vermutete, dass der Stadtrat doch das Bürgerbegehren komplett übernommen haben könnte. Schließlich erfolgte die Abstimmung punkteweise. Für die Regierung von Oberbayern ist aber nur der gesamte Beschluss relevant.

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