Grillen in München: Die schönsten Grillplätze und wo es verboten ist

Die nächsten Tage werden sommerlich – höchste Zeit, um die Grillsaison zu eröffnen. Passend steht am Donnerstag der Vatertag an. Wir zeigen, wo Grillen in München erlaubt ist und was dabei beachtet werden muss.
von  AZ
Der Flaucher an der Isar ist ein beliebter Platz zum Grillen.
Der Flaucher an der Isar ist ein beliebter Platz zum Grillen. © dpa

München - Auch wenn der Platz an der Isar, im Park oder am Baggersee noch so einladend ist – ein Grill darf nicht überall im Freien aufgestellt werden. Zwar sind die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel darf aber nur dort ein Grill benutzt werden, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV). Wer jenseits solcher ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden.

"Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt", teilt der Münchner Mieterverein mit. Es gibt allerdings Mietverträge, in denen geregelt ist, wie oft und wann gegrillt werden darf. Auch Hausordnungen beinhalten oft solche Klauseln. Bei Verstoß droht erst die Abmahnung, dann eine Kündigung, so der Mieterverein.

Wo darf gegrillt werden? Ein paar Beispiele:

  • Isar: Für Münchens beliebteste Grillfläche, das Isarufer, gibt es klare Regeln: Im Bereich der Kiesbänke gilt "gut Glut!". Hier darf nach Herzenslust gegrillt werden. Im Gestrüpp oder unter Brücken hingegen hat der Grill nichts zu suchen.
  • Hirschgarten: Hier gibt es eine kleine ausgeschilderte Grillzone im südöstlichen Bereich.
  • Westpark: Ebenfalls erlaubt ist das Brutzeln im Westpark an ausgewiesenen Flächen in der Nähe der Siegenburger Straße und an der Heiterwanger Strasse sowie im Süden und Westen der Seebühne.
  • Ostpark: Im Ostpark ist das Grillen auf einer Fläche westlich des Ostparksees gestattet.
  • Fasaneriesee: Am Südwestufer des Fasaneriesees gibt es eine schöne Grillzone.
  • Andere Seen: Auch am Feldmochinger See, Langwieder See (inkl. Luß- und Birkensee) und Lerchenauer See lässt sich der Badeausflug mit knackigen Grillwürsteln krönen.

Hier ist Grillen verboten:

Im Englischen Garten herrscht Grillverbot. Gänzlich verboten ist das Grillen übrigens zwischen dem 1. März und 31. Oktober im Wald, in der Heide und im Moor. Auch im Umkreis von 100 Metern darum gilt das Feuer- und Rauchverbot den Sommer über - mit Ausnahme von ausgewiesenen Grillplätzen. Wer dort Scheite oder Kohle entzündet, muss möglichst Funkenflug vermeiden und das Feuer beim Verlassen des Platzes richtig löschen. Das Verbot gilt auch für Lagerfeuer und für Zigaretten.

Grundsätzlich gilt: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden! Andernfalls drohen auch hier Bußgeldstrafen – und der Zorn der Anwohner.

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