Grillen in München: Die heißesten Stellen der Stadt

Mit dem Grill ab in den Park oder an die Isar, aber ist das eigentlich legal? Die AZ verrät Ihnen, wo das Brutzeln im Freien erlaubt ist und wo nicht!
von  AZ
Auch an der Isar beginnt an diesem Wochenende wieder das große Grillen. Darf man das eigentlich?
Auch an der Isar beginnt an diesem Wochenende wieder das große Grillen. Darf man das eigentlich? © dpa/fotolia

Mit dem Grill ab in den Park oder an die Isar, aber ist das eigentlich legal? Die AZ verrät Ihnen, wo das Brutzeln im Freien erlaubt ist und wo nicht!

München - Die Deutschen lieben zwei Dinge ganz besonders: Grillen und Regeln. Natürlich ist genau festgelegt, wie und wann der Brutzel-Betrieb erlaubt ist. Ein Überblick:

Isar

Auf den Kiesflächen vom Flaucher bis zur südlichen Stadtgrenze ist fast überall Grillzone. Die Isarinsel bei Oberföhring ist ebenfalls freigegeben. Das Grillen ist dabei nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen. Bodenfeuer sind untersagt.

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Unerfreuliche Nebenwirkung - Müll!

Nach einem sonnigen Wochenende sieht es an der Isar aus wie auf einer Müllkippe – überall liegen Flaschen, Dosen, alte Einweggrills und Plastiktüten herum. Deshalb auch hier der Appell an alle Griller: Den eigenen Müll mitnehmen und entsorgen. Kann doch nicht so schwer sein, oder?

Parkanlagen

Im Hirschgarten gibt es eine kleine ausgeschilderte Grillzone im südöstlichen Bereich. Ebenfalls erlaubt ist das Brutzeln im Westpark an ausgewiesenen Flächen in der Nähe der Siegenburger Straße und an der Heiterwanger Strasse sowie im Süden und Westen der Seebühne. Im Ostpark ist das Grillen auf einer Fläche westlich des Ostparksees gestattet. Im Englischen Garten herrscht Grillverbot.

Seen

Am Südwestufer des Fasaneriesees gibt es eine schöne Grillzone. Auch am Feldmochinger See, Langwieder See (inkl. Luß- und Birkensee) und Lerchenauer See lässt sich der Badeausflug mit knackigen Grillwürsteln krönen. Für Fragen gibt es das Grilltelefon der Stadt unter & 233 27 900.

Balkon der Wohung

„Grundsätzlich ist Grillen auf dem Balkon, im Hof und im Garten erlaubt“, teilt der Münchner Mieterverein mit. „Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, wann und wie oft das Grillen erlaubt ist. Es gibt lediglich Urteile, das sind aber immer Einzelfallentscheidungen“, erklärt Expertin Anja Franz.

Die Grenze sei „bei den berechtigten Belangen der Nachbarn“ zu ziehen. „Es gibt Mietverträge, in denen geregelt ist, wie oft und wann gegrillt werden darf. Auch Hausordnungen beinhalten oft solche Klauseln.“ Bei Verstoß droht erst die Abmahnung, dann eine Kündigung, so der Mieterverein.

 

Landgericht pro Grillen!

Das Landgericht München hat 2003 entschieden, dass das Grillen in den Sommermonaten auf dem Balkon üblich sei und von den Nachbarn geduldet werden müsse. Der Vermieter könne es aber verbieten, wenn es dabei zu „wesentlichen Störungen“ komme.

Der Mieterverein fasst zusammen: „Grundsätzlich gilt: Nach vorheriger Ankündigung bei den Nachbarn kann gegen einen Grillabend bis 22 Uhr niemand etwas haben.“

 

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