Grill-Streit unter Nachbarn vor Gericht: Wie oft's im Monat noch rauchen darf

Die Sonne scheint, der Grill kommt raus. Doch Vorsicht: Wer das zu häufig tut, könnte Ärger bekommen. In einem Fall aus Bad Tölz hat das Landgericht München I nun entschieden, wie oft Nachbarn Grillgeruch ertragen müssen.
Despoina Tsokou |
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Wie oft man im Mehrfamilienhaus grillen darf, entscheidet auch mal ein Gericht. (Symbolbild)
Wie oft man im Mehrfamilienhaus grillen darf, entscheidet auch mal ein Gericht. (Symbolbild) © Monique Wüstenhagen/dpa

München - Jahrelang tobte in einem Tölzer Mehrfamilienhaus ein Streit übers Grillen. Nun wurde er vor Gericht verhandelt. Konkret ging es um einen Mann, der laut Angaben seines Nachbarn "bei schönem Wetter fast jeden Tag" grillte. 

Obwohl der Grill-Enthusiast, der im Erdgeschoss lebt, einen Elektrogrill genutzt hatte, konnten sein 75-jähriger Nachbar und dessen Ehefrau den Rauch nicht mehr aushalten, der in ihre Eigentumswohnung im zweiten Stock zog. Das sei "unerträglich" gewesen, fand der Rentner und verklagte den grillenden Nachbarn daraufhin. Fünf Mal im Jahr und höchstens zwei Mal pro Monat sollte der Mann grillen können, so zumindest der Wunsch des Paares. 

Im vergangenen Sommer war der 75-jährige Kläger aus Bad Tölz mit seiner Klage noch am Amtsgericht Wolfratshausen gescheitert. In einem Berufungsverfahren gab ihm das Landgericht München I nun recht.

Urteil: Nachbar darf nur noch vier Mal im Monat grillen

Nachdem die Richter der ersten Zivilkammer ein Dutzend Zeugen zu den Gewohnheiten des "Grillmeisters" befragten, legten sie in ihrem Endurteil vom 1. März fest, dass der Beklagte seine Grillaktivitäten begrenzen muss. 

Auf seiner Terrasse im Erdgeschoss darf der Mann nur noch höchstens vier Mal im Monat grillen. Ebenso ist es ihm nicht erlaubt, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende – Samstag und Sonntag – oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen zu grillen.

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Gegenüber dem "BR", der zuerst über den Grill-Streit berichtet hatte, sagt ein Rechtsanwalt, das Urteil sei "sehr großzügig". Wichtig sei aber auch festzuhalten, dass dieses Urteil nur für den Einzelfall gelte.

Zu viel Balkongrillen: Strafe von 250.000 Euro droht

Verstößt der Beklagte nun gegen das Urteil und grillt häufiger, muss er mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen. Sogar eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten sei möglich – allerdings nur, wenn der Beklagte die Strafe nicht begleichen kann.

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11 Kommentare
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  • Tony Colonia am 30.03.2023 11:36 Uhr / Bewertung:

    In einem Mehrfamilienhaus hat ein Grill nichts verloren. Weder auf Terrasse noch Balkon. Auch keine 4x im Monat. Auch kein Elektrogrill. Im meiner Umgebung wohnen Gott sei Dank nur anständige Leute.

  • Herr Gamsbichler am 30.03.2023 10:18 Uhr / Bewertung:

    Viermal im Monat darf er grillen, das ist doch schon optimal. Da darf er sich überhaupt nicht beschweren.

  • Minga 71 am 30.03.2023 10:14 Uhr / Bewertung:

    E-Grill, ist wie Bruzzln am Herd.

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