Grafiker (70) manipuliert Streifenkarte: Geldstrafe!

München - 3.200 Euro für die Fahrt vom Isartor nach Pasing: Diesen Preis muss ein Grafikdesigner letztlich zahlen, weil er mit einer manipulierten Streifenkarte unterwegs war. Das Amtsgericht München verurteilte den 70-Jährigen wegen versuchten Betrugs zu der Geldstrafe (40 Tagessätze zu je 80 Euro).
Der Mann war am 13. August des vergangenen Jahres in der S-Bahn kontrolliert worden. Die Kontrolleure wurden aber beim Anblick seiner vorgezeigten Streifenkarte stutzig: Sieben der zehn Felder auf der Streifenkarte waren mit einer Wachsschicht präpariert. Der Aufdruck des Entwerters konnte dadurch abgewischt und die Karte erneut abgestempelt werden.
Fahrkarte mit Wachsstreifen manipuliert
Die Kontrolleure zogen die Karte ein und informierten die Polizei, sehr zum Missfallen des 70-Jährigen. Er filmte die Aktion der Bahn-Mitarbeiter mit seiner Handykamera und bezeichnete sie als "Pfeifen". Angesprochen auf die Wachsschicht erklärte der Grafikdesigner, diese müsse nachträglich aufgebracht worden sein.
Das glaubten freilich weder die Kontrolleure noch die Polizei. Es erging ein Strafbefehl über 30 Tagessätze zu 40 Euro – gegen den der 70-Jährige Einspruch einlegte. Also traf man sich vor Gericht.
Angeklagter zeigt sich uneinsichtig
Die Anregung des Richters, den Einspruch zurückzunehmen, quittierte der 70-Jährige mit den Worten, bis vor das Bayerische Oberste Landesgericht ziehen zu wollen. Eindruck machte das beim Richter nicht, im Gegenteil. Er erhöhte die Geldstrafe auf 40 Tagessätze zu je 80 Euro.
"Bereits die bloße Inaugenscheinnahme der Karte zeigt eine eindeutige Manipulation. Weiter kann gesehen werden, dass wenigstens im Bereich der Streifen Neun und Zehn bereits Entwertungen stattgefunden haben, die wieder entfernt worden sein müssen", begründete das Gericht das Urteil.
Lediglich der Umstand, dass der 70-Jährige nicht vorbestraft ist und sein Betrug nicht geglückt ist, bewahrte ihn vor einer höheren Geldstrafe. Da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen sind, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Lesen Sie hier: Fristlos gekündigt - Rollstuhlfahrerin droht Räumung