Nach Verurteilung wegen sexueller Nötigung: Gnadengesuch von Ex-Musikhochschulchef abgelehnt

Am 1. Februar hätte der Ex-Chef der Musikhochschule München seine Haft in Österreich antreten müssen. Nach Justizangaben tat er das aber nicht, die Haftaufschiebung wurde nun abgelehnt.
AZ/dpa |
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Der Ex-Chef der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, muss ins Gefängnis. (Symbolbild)
Der Ex-Chef der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, muss ins Gefängnis. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

Salzburg - Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München hat mit einem Gnadengesuch bei Österreichs Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen einen Haftaufschub erwirken wollen - dieses ist abgelehnt worden, wie ein Sprecher Van der Bellens mitteilte. Der in Salzburg wohnende Siegfried Mauser hätte zum 1. Februar seine Haft antreten müssen, was er nach Justizangaben nicht getan hatte.

Mauser will spätestens am 7. Februar Haft antreten

Mausers Verteidiger Johann Schwenn zufolge wollte Mauser mit dem Gnadengesuch an Österreichs Bundespräsidenten einen Haftaufschub erwirken und zwar solange, bis über eine im vergangenen Sommer eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden worden ist.

"Das Gnadengesuch wurde nicht gewährt", sagte Reinhard Pickl-Herk, Sprecher Van der Bellens, der Deutschen Presse-Agentur. Er begründete dies damit, dass dieser Fall nicht der "Gnaden-Praxis" des Präsidenten entsprochen habe. Medienberichten zufolge will Mauser nun spätestens zum 7. Februar die Haft antreten.

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Ex-Musikhochschulchef 2018 wegen sexueller Nötigung verurteilt

Der frühere Musikhochschulchef war im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt.

Mauser hatte vergeblich versucht, vor dem Landgericht Augsburg ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Das Oberlandesgericht München hatte eine Beschwerde Mausers gegen die Entscheidung in Augsburg abgelehnt, woraufhin der 67-Jährige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichte. Diese stütze sich darauf, dass Mauser im Rahmen seiner Beschwerde das Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht vollständig gewährt worden sei, erläuterte Verteidiger Johann Schwenn aus Hamburg.

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  • HarryPotterMuc am 04.02.2022 11:11 Uhr / Bewertung:

    Richtig...

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