Gnadenfrist bis 15. September

Am Tag der Landtagswahl wollen die Flüchtlinge das Gewerkschaftshaus angeblich aus freien Stücken verlassen.
Natalie Kettinger |
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Der DGB gewährt den Flüchtlingen bis zum kommenden Sonntag ein Bleiberecht - "dann wollen sie von sich aus gehen".

München - Die Polizei hatte sich bereits auf eine Räumung vorbereitet, doch nach einer Krisensitzung der DGB-Verantwortlichen gestern Mittag war klar: Die Flüchtlinge und ihre politischen Unterstützer, die seit einer Woche das Münchner Gewerkschaftshaus besetzen, dürfen dort bis zur Landtagswahl am 15. September bleiben. „Dann wollen sie angeblich von sich aus gehen“, sagt Timo Günther, Pressesprecher des DGB Bayern.

Seit vergangenem Dienstag halten sich etwa 45 Personen im Untergeschoss des Anwesens an der Schwanthalerstraße auf. Wie viele der Männer wirklich Flüchtlinge sind, deren Asylverfahren noch läuft, ist unklar. „Wir haben den Eindruck, dass wir in den Verhandlungen nicht mit aktuellen Asylbewerbern sprechen, sondern mit politischen Aktivisten“, sagt Timo Günther. Diese stammten wohl teils aus den Reihen der Flüchtlinge selbst – wobei man beim DGB allerdings vermutet, dass ihr Status längst geklärt ist –, oder aus „verschiedenen linken Splittergruppen“.

Günther weiter: „Wir haben den Eindruck, dass diese Aktivisten die Asylsuchenden für ihre Zwecke instrumentalisieren, und das ist ein Zustand, den wir nicht dulden können.“

Trotzdem habe man sich gegen eine Räumung des Gebäudes entschieden, „um der Kerngruppe der wirklich schutzbedürftigen Asylsuchenden nicht zu schaden, die wir in ihren Forderungen unterstützen“, so der Gewerkschaftssprecher. Diese sind, wie schon Ende Juni auf dem Rindermarkt: die Abschaffung der Residenzpflicht und die Schließung der Flüchtlingslager.

Am Sonntag verlangte die Gruppe zudem ein sofortiges Ende aller Abschiebungen sowie die Anerkennung ihrer Asylanträge.

Gestern meldete sie sich erneut zu Wort – und bat um Spenden, um die Strafen bezahlen zu können, die den Flüchtlingen auf dem Weg nach München aufgebrummt wurden. „Unsere ,Schuld’ besteht darin, dass wir die uns zugewiesenen Landkreise verlassen haben“, heißt es auf refugeestruggle.org. „Durch die sogenannten Residenzpflichtsverletzungen erwarten uns tausende Euro an Bußgeldern, so viel kostet ein friedlicher, demokratischer Protest in Deutschland.“ Weil sie nicht arbeiten dürften, seien sie nicht in der Lage, selbst für die Strafen aufzukommen. nk

 

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