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Gleitschirm-Aktivist flog in Allianz Arena bei EM: Münchner Gericht verhängt Geldstrafe

Der Greenpeace-Aktivist, der im Juni 2021 mit einem Gleitschirm in die Allianz Arena geflogen ist, steht am Dienstag vor Gericht. Zwei Menschen hatten sich bei der Aktion verletzt. Nun ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
von  John Schneider
Ein Greepeace-Aktivist, der mit Gleitschirm ins Stadion geflogen ist, wird von der Security abgeführt. Seine Propeller die er auf dem Rücken geschnallt hat sind zersplittert vom Aufprall an der TV-Tribüne, wo er zwei Menschen verletzt hat. (Archiv)
Ein Greepeace-Aktivist, der mit Gleitschirm ins Stadion geflogen ist, wird von der Security abgeführt. Seine Propeller die er auf dem Rücken geschnallt hat sind zersplittert vom Aufprall an der TV-Tribüne, wo er zwei Menschen verletzt hat. (Archiv) © imago

München - In seinem letzten Wort vor Gericht entschuldigt sich Peter D. (40, Name geändert) noch einmal. Es tue ihm leid, dass bei seiner Protest-Aktion in der Allianz Arena zwei Menschen verletzt wurden. Das habe er nicht gewollt. Um schließlich zu betonen: „Das mache ich nie wieder.“

Der 40-Jährige hatte am 15. Juni 2021 vor dem EM-Spiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Frankreich mit einem motorisierten Gleitschirm verbotenerweise eine Runde über der Allianz Arena gedreht und einen großen gelben Ball abgeworfen. Auf Ball und Schirm prangten Botschaften gegen Volkswagen, den Sponsor der EM, und der Schriftzug „Greenpeace“.

München: Gleitschirm-Aktivist entschuldigt sich vor Gericht

Doch dann lief alles schief. Der Gleitschirm verlor an Höhe. Unbemerkt vom Piloten, der mit dem Abwerfen des Balles und der Beobachtung des Spielfeldes beschäftigt war. Der Schirm kollidierte mit einem Stahlseil. Peter D. verlor die Kontrolle und musste auf dem Spielfeld eine Notlandung hinlegen. Dabei wurden zwei Männer auf den Zuschauerrängen schwer verletzt.

Vor allem bei diesen beiden entschuldigt sich Peter D. während des Prozesses gleich mehrfach. Und hat in einem Fall auch bereits eine Wiedergutmachung von 3.500 Euro bezahlt.
Mitangeklagt ist ein Unterstützer (36). Auch er ist weitgehend geständig und erklärt, dass er Polizisten von der bevorstehenden Aktion berichtete, damit die Situation nicht eskaliere.

Zwei angeklagte Männer (M) stehen zu Prozessbeginn mit ihren Anwälten (l) auf der Anklagebank.
Zwei angeklagte Männer (M) stehen zu Prozessbeginn mit ihren Anwälten (l) auf der Anklagebank. © Peter Kneffel/dpa

Abstrakt gefährdet waren noch viele andere im Stadion, hebt Amtsrichterin Verena Kikut in ihrer Urteilsbegründung hervor. Sie verurteilt Peter D. wegen vorsätzlicher Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung. Er muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Euro also 7200 Euro berappen. Sein Helfer kommt mit 50 Tagessätzen zu je 60 Euro (3000 Euro) davon.

Beide Angeklagte sind seit ihrer Jugend im Umweltschutz aktiv. Peter D. kritisiert im Prozess den EM-Sponsor: „Seine Klimaschutzversprechen hat VW nicht erfüllt.“ Darauf habe er mit der Gleitschirm-Aktion medienwirksam hinweisen wollen. Keine gute Idee, wie er jetzt selber findet.

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