Gleiches Recht für Homosexuelle
Sozialgericht: Auch ihre Partnerschaften gelten bei der Arbeitsagentur als "wichtig".
München - Das Sozialgericht München hat die Gleichstellung Schwuler und Lesben gestärkt. Sie haben nach einem neuen Urteil grundsätzlich das Recht auf die sofortige Zahlung von Arbeitslosengeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgeben, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen.
Damit werden Homosexuelle jetzt behandelt wie heterosexuelle Paare. „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen”, sagte ein Sozialgerichts-Sprecher.
Der konkrete Fall: Ein Berliner war zu seinem Lebensgefährten nach München gezogen. Seine Anstellung als Hotel-Rezeptionist gab er auf. Die Bundesagentur sperrte ihm daraufhin das Arbeitslosengeld, weil der Umzug zum Freund von der Behörde nicht als wichtiger Grund anerkannt werden könne. Zu Unrecht, wie die Sozialrichter nun feststellten.
Allerdings wiesen die Münchner Richter die Klage des Mannes aus einem anderen Grund dennoch ab – er hatte sich nicht rechtzeitig um einen neuen Job bemüht.
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