Gigolo hinter Gittern

Vergangene Woche wurde Helg Sgarbi verurteilt. Er hatte unter anderem Susanne Klatten, die reichste Frau Deutschlands, erpresst. Da nach AZ-Informationen keine Revision eingelegt wird, kommt Helg Sgarbi jetzt in die JVA Landsberg.
MÜNCHEN Dem Erpresser der BMW-Erbin Susanne Klatten und mehrerer anderer Frauen schlägt endgültig die Stunde: Morgen wird Helg Sgarbis Verurteilung rechtskräftig – er wandert in den Knast nach Landsberg.
Dabei hatten Sgarbis Anwalt Egon Geis und Staatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch überlegt, in Revision zu gehen – jetzt verzichten beide darauf. Sgarbi nimmt das Urteil an. Das erfuhr die AZ aus Justizkreisen.
Der Klatten-Erpresser war vor einer Woche nach einer kurzen Verhandlung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden – wegen gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen und versuchter gewerbsmäßiger Erpressung in zwei Fällen. Er legte ein Teilgeständnis ab und entschuldigte sich. Dadurch ersparte er seinen Opfern eine peinliche Aussage vor Gericht. Andernfalls hätte Sgarbi mit neun bis zehn Jahren Haft rechnen müssen. Aussage gegen Strafminderung – diese Variante hatte die AZ vier Tage vor Prozessbeginn exklusiv angekündigt.
Ob er eine Einzelzelle bekommt, steht noch nicht fest
Kurz nach dem Urteil galt als sicher, dass sich Sgarbis Anwalt Egon Geis mit dem Strafmaß von sechs Jahren zufrieden geben würde. Er kündigte dennoch am vergangenen Dienstag an, gegen das Urteil Revision einzulegen – mit einer ungewöhnlichen Begründung: „Ich lege Rechtsmittel ein, weil ich davon ausgehe, dass es die Staatsanwaltschaft auch macht. Zurücknehmen kann man immer wieder“, argumentierte der Jurist. „Das Rennen ist noch offen – man bleibt am Ball.“
Die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie binnen Wochenfrist Einspruch einlegt. Inzwischen ist es nach AZ-Informationen offenbar klar, dass es von Seiten der Anklagebehörde keinen Revisionsantrag geben wird.
Wenn das Urteil gegen Sgarbi rechtskräftig ist, wird er aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim nach Landsberg am Lech gebracht. Dort wird der Gigolo seine Strafe in Gesellschaft von Häftlingen mit kurzen und mittleren Strafen absitzen – alles Täter, die erstmals eine Haft verbüßen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums in der vergangenen Woche.
Ob der 44-jährige Jurist und Dolmetscher eine Einzelzelle bekommt oder sich eine mit anderen teilen muss, entscheidet die Anstalt erst bei seiner Verlegung.
Rudolf Huber