Gift-Attacke: Zehn Jahre Haft für Nachbarin

Für einen Giftanschlag auf ihre Nachbarn zur Vertuschung von Betrügereien muss eine 29-Jährige zehneinhalb Jahre ins Gefängnis.    
von  John Schneider
Hartes Urteil: Für ihren Giftanschlag muss Magdalena B. zehn Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Hartes Urteil: Für ihren Giftanschlag muss Magdalena B. zehn Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. © dpa

Schlaftabletten im Joghurt: Gericht sieht Tötungsvorsatz und verurteilt Nachbarin

MÜNCHEN Sie habe ihre Nachbarn, die sie vertrauensvoll „Omi” und „Opi” nannte, nicht töten wollen, beteuerte Magdalena B. (29) immer wieder: „Nur ruhig stellen.”
Doch das Gericht glaubt ihr nicht, es sieht einen Tötungsvorsatz. Wegen versuchten Mordes wird das Kindermädchen zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sie hatte ihren Bekannten Schlaftabletten in den Joghurt gemischt – um einen Scheckkartenbetrug zu kaschieren.

Die Angeklagte lebte Tür an Tür mit dem Rentner-Paar Heinrich S. (73, Namen geändert) und Hannelore (70) in Solln. Das Paar fasst bald Vertrauen zu der jungen Frau, gibt ihr sogar einen Wohnungsschlüssel. Das nutzt diese aus. Sie habe sich gegenüber ihren Arbeitgeberinnen als minderwertig empfunden, glaubt das Gericht. Der Kauf von Markenartikeln habe ihr Selbstbewusstsein gefördert.

Doch dafür brauchte sie Geld. Im Februar 2012 ergibt sich die Gelegenheit. Hannelore S. berichtet ihr, dass ihre EC-Karte verschwunden sei und sie Ersatz beantragt habe. Magdalena B. nutzt den Urlaub des Paares, um die neue Karte an sich zu nehmen und in der Wohnung der Opfer auch noch die PIN-Nummer zu suchen. Dann fängt sie an, Luxus-Artikel einzukaufen. Schaden: 7275 Euro.
Doch Magdalena B. fürchtet bald, entdeckt zu werden. In ihrer Verzweiflung will sie Selbstmord begehen, schafft es aber nicht. Da sei sie auf den Mordplan verfallen. Sie mischt Schlaftabletten in den Joghurt des Paares. Doch die überleben das Attentat.

Opfer Heinrich S. ist zufrieden. „Das Gericht hat sich Mühe gegeben und gründlich gearbeitet”, findet er. Magdalena B. zeigt keine Reaktion auf das harte Urteil, das noch über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft (9 Jahre) hinausgeht. „Sie ist sehr in sich gekehrt”, erklärt Anwältin Heidi Pioch.

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