Giesinger Stalker-Mord: Angeklagter seit Wochen im Hungerstreik

Der 46-jährigesoll im August 2016 seine ehemalige Lebensgefährtin mit mehreren Messerstichen getötet haben - zum Prozessauftakt in München ist der Angeklagte ist in den Hungerstreik getreten. Er fühlt sich ungerecht behandelt.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der wegen Mordes angeklagte mutmaßliche Stalker Roland B. ist in den Hungerstreik getreten.
Matthias Balk/dpa Der wegen Mordes angeklagte mutmaßliche Stalker Roland B. ist in den Hungerstreik getreten.

München - Über zwei Stunden verspätet kommt Roland B. (46) in den Gerichtssaal. Die Kapuze seines Parka hat der große, schlaksige Mann tief ins Gesicht gezogen. Erst als er sich des Parkas entledigt, kommen seine Glatze und die eingefallenen Gesichtszüge ganz zum Vorschein. Mit den Fahndungsfotos aus dem vergangenen Jahr hat dieser Mann kaum noch Ähnlichkeit.

Angeklagter will sich  Verfahren "verweigern"

Der Grund für die starke Veränderung: Roland B. geht es nicht gut. Seit dem 17. August nimmt er aus Protest keine feste Nahrung zu sich. "Ich verweigere mich dem Verfahren", sagt er zu Prozessbeginn. Auch seinen Pflichtverteidiger lehne er mangels Vertrauen ab.

Am Mittwochmorgen hatte er in Stadelheim erklärt, dass er sich nicht verhandlungsfähig fühlt. Er wird untersucht. Doch die Ärzte urteilen, dass der mutmaßliche Mörder durchaus zum Prozess transportiert werden kann. Auch der Landgerichtsarzt im Strafjustizzentrum kommt zu diesem Schluss. Es kann endlich losgehen, Staatsanwalt Laurent Lafleur die Mord-Anklage verlesen.

Der Architekt hat demnach nicht verkraftet, dass seine Kollegin die einjahrige Beziehung im Jahre 2009 beendete. Er bedrängte die Frau über sieben Jahre, die wehrte sich mit gerichtlichen Kontaktverboten. Zwei Tage vor einer erneuten Gerichtsverhandlung wegen Stalkings im August 2016 soll er die Frau im Hauseingang eines Münchner Wohnhauses mit einem Messer erstochen haben. Der Angeklagte floh und wurde nach drei Monaten in Spanien gefasst. Im November 2016 wurde er nach Deutschland ausgeliefert.

Richter erkundigt sich fürsorglich

Der Vorsitzende Richter Michael Höhne erkundigt sich zu Beginn der Sitzung fürsorglich nach dem Befinden des Angeklagten, bietet ihm an, in kleinen Etappen zu verhandeln. Der Herr des Verfahrens macht Roland B. aber andererseits unmissverständlich klar, dass sein Hungerstreik dazu führen könnte, dass man ohne ihn verhandele. Das sei rechtens, wenn er die Verhandlungsunfähigkeit absichtlich selber herbeiführe.

Der Angeklagte erklärt, dass ihm schwindlig sei, er sich aber fit genug fühle, um auf der Anklagebank sitzen zu bleiben. Zu seiner Person und dem Tatvorwurf will er nichts sagen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Lesen Sie auch: Roland B. in München eingetroffen - Er schweigt

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.