Gibt es mehrere Demjanjuks?

Sein Plädoyer hat den Umfang eines Buches: Den vierten Tag hält Ulrich Busch, Anwalt des mutmaßlichen KZ-Wachmanns John Demjanjuk bereits seinen Schlussvortrag.
dpa |
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Sein Plädoyer hat den Umfang eines Buches: Den vierten Tag hält Ulrich Busch, Anwalt des mutmaßlichen KZ-Wachmanns John Demjanjuk bereits seinen Schlussvortrag.

München – Im Prozess gegen den mutmaßlichen KZ-Wachmann John Demjanjuk hat Verteidiger Ulrich Busch am Dienstag sein Marathon-Plädoyer mit Vorwürfen gegen die Justiz fortgesetzt. Das Verfahren gegen den 91-Jährigen wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord an Juden sei nicht rechtmäßig, sagte Busch am vierten Tag seines Schlusswortes vor dem Münchner Landgericht. „Deutschland verstößt mit diesem Verfahren direkt und zentral gegen das Legalitätsprinzip“, sagte der Verteidiger, dessen Plädoyer 20 Kapitel umfasst.

Außerdem seien Unterlagen und Zeugenaussagen über die Person und den Aufenthalt Demjanjuks im Kriegsjahr 1943 so widersprüchlich, dass es nur um unterschiedliche Personen gehen könne. „Jetzt sind es schon sechs Iwan Demjanjuks, zwischen denen die freie Auswahl besteht, ohne zu wissen, wer von diesen Demjanjuks mit dem Angeklagten identisch ist“, fasste Busch seine Ausführungen zusammen.

Die Anklage wirft dem gebürtigen Ukrainer vor, 1943 an der Ermordung von mindestens 27 900 Juden im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen mitgewirkt zu haben.

Zuständig für ein Gerichtsverfahren sei daher zuerst Polen, sagte Busch. Dort sei auch ein Verfahren wegen Sobibor geführt und rechtskräftig abgeschlossen worden, ohne dass es zu einer Verurteilung kam. „Die polnische Entscheidung ist ein Verfolgungshindernis“, sagte Busch. Es sei „von vorneherein zwingend verboten“ gewesen, den Prozess in München zu führen.

Das Gericht habe zudem wichtige Beweise nicht berücksichtigt, darunter die Moskauer Akte 1627, die als „Mutter aller Akten“ den Angeklagten entlaste, warf Busch dem Gericht erneut vor. Stattdessen sei unter anderem der US-Historiker Charles Sydnor herangezogen worden, dessen „unbändiger Hass auf den Angeklagten aus jedem zweiten Satz wie Eiter hervorquillt“.

Rund ein Dutzend von mehr als 30 Nebenklägern nahm auch am Dienstag wieder an der Verhandlung teil. Die teils hochbetagten Holocaust-Überlebenden und Opferangehörigen, die auf eine Verurteilung Demjanjuks hoffen, wollen bis zum wahrscheinlichen Urteilstermin am Donnerstag bleiben. Das Gericht hat allerdings betont, dass der Termin noch nicht offiziell feststeht.

 

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