Gewehr kaputt: Ein Jäger verklagt den Freistaat

Bei der amtlichen Überprüfung der Waffe wird diese ruiniert. Wer trägt die Schuld daran?
von  John Schneider
Jäger und Kläger Mauritz V.
Jäger und Kläger Mauritz V. © jot

München - Beschussamt, schon mal gehört? Wer nicht gerade Jäger oder Schießsportler ist, vielleicht nicht. Ein Beschussamt überprüft Handfeuerwaffen und Munition. Zu diesem Zweck werden die Waffen auch probeweise abgefeuert. Das geht nicht immer gut, wie der Fall eines Jägers und Schießsportlers aus dem Berchtesgadener Land zeigt.

Die Richter der 15. Zivilkammer am Landgericht betreten mit dem Fall eines von Amts wegen demolierten Gewehrs Neuland, wie der Vorsitzende Richter Frank Tholl zugibt. "Interessante Sache", erklärte er am Mittwoch beim Prozessauftakt – und dass er rund um den Fall dazugelernt habe.

Nach der Umrüstung folgte die erste Prüfung 

Mauritz V. (39) ließ im Jahr 2015 seine Repetierbüchse auf ein anderes Kaliber umrüsten. Die Waffe wurde vom Beschussamt Ferlach in Österreich geprüft und abgenommen. Im Jahr 2017 ließ der Besitzer des Gewehrs dann am Lauf von einem Büchsenmacher ein Gewinde für die Anbringung eines Schalldämpfers einbauen.

Durch diese Veränderung wurde ein erneuter Beschuss durch ein Amt erforderlich. Diesmal legte der beauftragte Büchsenmacher das Gewehr im Mai 2017 beim Beschussamt München vor. Doch die Prüfung ging damals gründlich schief, die wertvolle Büchse, eine Einzelanfertigung, irreparabel beschädigt.

Möglicherweise beschädigte der Prüfer die Waffe 

Was war passiert? Für solche Büchsen gibt es keine Standard-Patronen, die Munition muss einzeln hergestellt werden. Und da der Beschuss bei der Prüfung mit einem Überdruck von 130 Prozent erfolgen muss, muss der Prüfer somit selbst die zutreffende Ladung der Patrone mit unterschiedlich explosiven Pulverarten herausfinden, beziehungsweise die richtige Härte auswählen. Im Fall der Büchse von Mauritz V. hat der Prüfer dabei möglicherweise einen Fehler gemacht.

Jäger fordert Schadenersatz vom Freistaat

Ein Gutachter hat jedenfalls festgestellt, dass den Büchsenmacher keine Schuld an dem ruinierten Gewehr trifft. Deshalb wendet sich der 39-Jährige nun an den Freistaat. Seiner Ansicht nach hat das Amt bei der Prüfung versagt. Er fordert einen Schadenersatz von insgesamt etwa 4.500 Euro.

Richter Tholl schlug am Mittwoch einen Vergleich vor: Nur die Büchse wird vom Freistaat ersetzt – das würde eine Zahlung von gut 2.000 Euro bedeuten.

Falls sich die Parteien darauf aber nicht einlassen, könnte es teuer werden. Denn dann müsste wohl ein weiterer Gutachter bemüht werden, um zu klären, wer den Schaden zu verantworten hat.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.