Gewehr kaputt: Ein Jäger verklagt den Freistaat

Bei der amtlichen Überprüfung der Waffe wird diese ruiniert. Wer trägt die Schuld daran?
John Schneider
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Jäger und Kläger Mauritz V.
Jäger und Kläger Mauritz V. © jot

München - Beschussamt, schon mal gehört? Wer nicht gerade Jäger oder Schießsportler ist, vielleicht nicht. Ein Beschussamt überprüft Handfeuerwaffen und Munition. Zu diesem Zweck werden die Waffen auch probeweise abgefeuert. Das geht nicht immer gut, wie der Fall eines Jägers und Schießsportlers aus dem Berchtesgadener Land zeigt.

Die Richter der 15. Zivilkammer am Landgericht betreten mit dem Fall eines von Amts wegen demolierten Gewehrs Neuland, wie der Vorsitzende Richter Frank Tholl zugibt. "Interessante Sache", erklärte er am Mittwoch beim Prozessauftakt – und dass er rund um den Fall dazugelernt habe.

Nach der Umrüstung folgte die erste Prüfung 

Mauritz V. (39) ließ im Jahr 2015 seine Repetierbüchse auf ein anderes Kaliber umrüsten. Die Waffe wurde vom Beschussamt Ferlach in Österreich geprüft und abgenommen. Im Jahr 2017 ließ der Besitzer des Gewehrs dann am Lauf von einem Büchsenmacher ein Gewinde für die Anbringung eines Schalldämpfers einbauen.

Durch diese Veränderung wurde ein erneuter Beschuss durch ein Amt erforderlich. Diesmal legte der beauftragte Büchsenmacher das Gewehr im Mai 2017 beim Beschussamt München vor. Doch die Prüfung ging damals gründlich schief, die wertvolle Büchse, eine Einzelanfertigung, irreparabel beschädigt.

Möglicherweise beschädigte der Prüfer die Waffe 

Was war passiert? Für solche Büchsen gibt es keine Standard-Patronen, die Munition muss einzeln hergestellt werden. Und da der Beschuss bei der Prüfung mit einem Überdruck von 130 Prozent erfolgen muss, muss der Prüfer somit selbst die zutreffende Ladung der Patrone mit unterschiedlich explosiven Pulverarten herausfinden, beziehungsweise die richtige Härte auswählen. Im Fall der Büchse von Mauritz V. hat der Prüfer dabei möglicherweise einen Fehler gemacht.

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Jäger fordert Schadenersatz vom Freistaat

Ein Gutachter hat jedenfalls festgestellt, dass den Büchsenmacher keine Schuld an dem ruinierten Gewehr trifft. Deshalb wendet sich der 39-Jährige nun an den Freistaat. Seiner Ansicht nach hat das Amt bei der Prüfung versagt. Er fordert einen Schadenersatz von insgesamt etwa 4.500 Euro.

Richter Tholl schlug am Mittwoch einen Vergleich vor: Nur die Büchse wird vom Freistaat ersetzt – das würde eine Zahlung von gut 2.000 Euro bedeuten.

Falls sich die Parteien darauf aber nicht einlassen, könnte es teuer werden. Denn dann müsste wohl ein weiterer Gutachter bemüht werden, um zu klären, wer den Schaden zu verantworten hat.

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12 Kommentare
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  • Kadoffesalod am 25.11.2021 12:44 Uhr / Bewertung:

    Zu den technischen Hintergründen kann man dem Artikel leider nichts Brauchbares entnehmen. Über die Art des Schadens steht gar nichts drin.

    Bei der Prüfung von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Autos an welchen gebastelt wurde, erfolgen häufiger Vorwürfe gegen den Prüfer bzw. die Prüfstelle.

    Besonders oft werden Schäden an Spoilerwerk und dem Unterboden thematisiert, welche bei der Benutzung des Bremsenprüfstandes und der Hebebühne entstanden sind bzw. entstanden sein sollen.

    In der Auseinandersetzung geht es dann immer darum, ob es vorher erkennbar war dass es zum Schaden kommen kann und inwieweit der Prüfer damit rechnen muss dass durch Basteleien und Umbauten die normalen Prüfvorgänge bei dem Karren gar nicht möglich sind.

  • MichiK am 25.11.2021 10:03 Uhr / Bewertung:

    Der Kommentar von "Sarkast" bzgl. der Einschätzung der Person ist völlig daneben.

    Was mich aber in der Sache interessiert: Warum lasse ich mein Gewehr auf ein Kaliber umrüsten, dass nicht auf "Standardmunition" (damit meine ich in Fabriken hergestellte Munition) ausgelegt ist. Was ist der Vorteil für einen Jäger, wenn er seine Munition selbst herstellt? Und die nächste Frage, die sich mir stellt: Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Jäger schon vor der Umrüstung eigene Munition verwenden müssen. Warum hat er seine Erfahrungen bei der "Zusammenmischung" nicht bei der Abgabe des Gewehrs dem Beschussamt mitgeteilt ("Am besten nehmen Sie 2g von dem und 3g von dem")?

  • katzenfliege am 25.11.2021 11:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von MichiK

    Nun, die eigene Herstellung von Munition spart dem Jäger zunächst einmal eine ganze Stange Geld. Und das Beschussamt führt die Prüfung nach eigenen Vorgaben und Regeln durch. Wenn sie dabei Fehler machen, so muss der Schaden eben ersetzt werden.

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