Gewalttätiger Patient verletzt sich – und stirbt - Ehefrau verklagt die LMU

Der 69-Jährige war im Klinikum Großhadern folgenschwer gestürzt und eritt eine Hirnblutung. Nach seinem Tod verklagt seine Frau die LMU - ohne Erfolg.
Annika Schall |
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Ein Zwischenfall im Klinikum Großhadern wurde juristisch aufgearbeitet (Symbolbild)
Mike Schmalz Ein Zwischenfall im Klinikum Großhadern wurde juristisch aufgearbeitet (Symbolbild)

München - Hätten stärkere Medikamente vielleicht etwas geändert? Oder eine bessere Überwachung, oder vielleicht eine Fixierung am Bett? Es sind solche und ähnliche Fragen, die die Ehefrau des Verstorbenen dem Gericht, den Krankenhausvertretern und wohl auch sich selbst stellt. Am Ende beantwortet sie der Richter alle mit Nein.

Pflegedienstleiterin: "Er war sehr aggressiv und hat immerzu nach der Polizei verlangt"

Der Fall ereignete sich bereits vor rund vier Jahren. Der Ehemann der Klägerin kämpfte damals schon länger gegen Lymphdrüsenkrebs und war deshalb erneut in Großhadern zur stationären Behandlung. Am Abend des 10. April 2014 fällt der Mann Ärzten und Pflegern zum ersten Mal auf: Er ist verwirrt und aggressiv. Um den Patienten zu beruhigen, geben sie ihm Medikamente. Nach der Gabe eines Beruhigungsmittels legt er sich schlafen. Doch gegen 2 Uhr wacht der 69-Jährige erneut auf. "Er war sehr aggressiv und hat immerzu nach der Polizei verlangt", schildert die stellvertretende Pflegedienstleiterin dem Gericht ihre Eindrücke.

So kam es zum folgenschweren Sturz

Drei Pfleger und ein Arzt kommen ins Zimmer, um dem Mann zuzureden. Doch er lässt sich nicht beruhigen. Er zieht sich den Katheter und verbarrikadiert sich hinter den Möbeln seines Krankenzimmers. "Dann hat er auf einmal das Gleichgewicht verloren", schildert der Arzt. Der 69-Jährige schlägt mit Körper und Kopf rückwärts gegen eine Wand. Zunächst sehen die Verletzungen harmlos aus.

Deshalb wurde die Klage abgewiesen

"Er hat sich selbst aufgesetzt und vom Sicherheitsdienst ins Bett bringen lassen", so der Arzt. Später wird bei ihm jedoch eine Hirnblutung festgestellt. Der Mann wird zum Pflegefall und stirbt. Doch beim Krankenhaus sah das Gericht kein Fehlverhalten. "Ob der Sturz ursächlich für die Blutung war, ist nicht geklärt", sagte der Richter an die Ehefrau des Verstorbenen gewandt. "Aber selbst wenn, handelt es sich um einen tragischen Unfall." Die Klage wurde abgewiesen.

Lesen Sie hier: Schmorbrand im Rathaus fordert Verletzten

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