Gewaltsames Ende einer Zwangsehe: Mordprozess platzt

Fast 25 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Mutter von vier Kindern sollte der Ehemann wegen Mordes vor Gericht stehen. Der Fall sollte neu aufgerollt werden, nachdem ein Zeuge im vergangenen Jahr entscheidende Hinweise geliefert hat. Doch der Prozess platzt.
John Schneider
John Schneider
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
3  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Anwälte Ömer Sahinci (l) und Adam Ahmed (r) stehen bei ihrem Mandanten im Gerichtssaal. Der 57-Jährige ist angeklagt, vor 24 Jahren seine damals 28 Jahre alte Ehefrau und Mutter seiner vier Kinder, die sich von ihm getrennt hatte, gemeinsam mit einem Komplizen getötet zu haben.
Die Anwälte Ömer Sahinci (l) und Adam Ahmed (r) stehen bei ihrem Mandanten im Gerichtssaal. Der 57-Jährige ist angeklagt, vor 24 Jahren seine damals 28 Jahre alte Ehefrau und Mutter seiner vier Kinder, die sich von ihm getrennt hatte, gemeinsam mit einem Komplizen getötet zu haben. © Peter Kneffel (dpa)

München - Es war zu Ende, bevor es so richtig angefangen hatte: Der Prozess gegen einen 57-Jährigen, der vor 24 Jahren seine Frau ermordet haben soll, musste am Donnerstag von der 2. Strafkammer des Landgerichts München I noch vor Beginn der Verhandlung ausgesetzt werden. Der Grund: Die Verteidiger Adam Ahmed und Ömer Sahinci hatten einen diesbezüglichen Antrag gestellt. Ihre Kritik: Ihr Mandant spreche nicht gut genug Deutsch, die 207 Seiten der Anklage waren aber bislang noch nicht für ihn ins Türkische übersetzt worden. Das soll jetzt nachgeholt werden. Möglicher neuer Beginn: der 21. Januar. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann forderte die Prozessbeteiligten auf, sich diesen Tag schon einmal freizuhalten.
 

Ehemann steht unter Mordverdacht, vor 25 Jahren reichten die Beweise noch nicht

Auch Staatsanwalt Daniel Meindl stellte sich am Donnerstag dem Antrag zur Aussetzung nicht entgegen, bemängelte aber, dass die Verteidigung nicht schon früher darauf aufmerksam gemacht hatte, dass eine Übersetzung für den seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Mann nötig sei.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Der Fall: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seine Ehefrau im Februar 2000 aus Eifersucht gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter erwürgt zu haben. Die Mutter seiner vier Kinder war nach Jahren der Demütigungen und Misshandlungen in ein Frauenhaus geflohen, hatte sich von ihrem Mann getrennt und sich ein Leben mit einem neuen Lebensgefährten aufgebaut.

Das Opfer war zum Zeitpunkt der Tat 28 Jahre alt. Sie soll bereits als 15-Jährige in der Türkei von ihren sehr traditionsbewussten und konservativen Familien mit ihrem Cousin zwangsverheiratet worden sein, und musste zu ihm nach Deutschland ziehen. Dort wurde sie von der Familie ihres Mannes jahrelang ausgebeutet, wie eine Sklavin behandelt, gedemütigt und körperlich misshandelt. Ihr Mann soll dabei den Ermittlungen zufolge besonders brutal vorgegangen sein und sie auch vergewaltigt haben.

Haftbefehl erging im Dezember 2023

Der Angeklagte war schon kurz nach der Tat in Verdacht geraten, doch die Beweise reichten damals nicht für eine Anklage. Das änderte sich im vergangenen Jahr. Ein Zeuge meldete sich bei der Polizei. Aufgrund seiner Angaben überprüfte die Staatsanwaltschaft den Fall erneut und beantragte im Dezember 2023 Haftbefehl. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Durchblicker am 13.12.2024 07:31 Uhr / Bewertung:

    Vermutlich haben die Verteidiger keinen Spiegel zu Hause - ansonsten hätten sie Anstand gezeigt!

  • Witwe Bolte am 12.12.2024 14:41 Uhr / Bewertung:

    BR-Text: Der Mordprozess muss 2025 neu beginnen. "Grund dafür war ein Antrag der Verteidigung, die vor dem Landgericht München u.a. fehlende Sprachkenntnisse des seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden Türken geltend machte und eine Übersetzung der 207-seitigen Anklageschrift forderte."

  • AufmerksamerBürger am 12.12.2024 08:44 Uhr / Bewertung:

    Hoffentlich sind gute Dolmetscher dabei, sonst wird der ganze Prozess angefochten.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.