Gewalt gegen die Polizei: Wer schützt eigentlich die Beschützer?

Sie sollen die Bürger schützen und werden selbst oft zu Opfern: Gewalt an Polizisten, das war das Thema einer Podiumsdiskussion im Justizpalast. Was sind die Ursachen? Wie kann man dem abhelfen?
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MÜNCHEN - Sie sollen die Bürger schützen und werden selbst oft zu Opfern: Gewalt an Polizisten, das war das Thema einer Podiumsdiskussion im Justizpalast. Was sind die Ursachen? Wie kann man dem abhelfen?

Die Situation schien harmlos genug. Der Münchner Streifenbeamte Thomas Stummer (46) war zum Fasaneriesee gerufen, weil ein Jugendlicher dort bei einer Rangelei durch einen Schlag mit einer Wasserpfeife am Kopf verletzt worden. Die Täter waren bald gefunden, ließen sich in ein Gespräch verwickeln und nach einer Weile auch offenbar friedlich abführen. „Dann haben mein Kollege gemerkt, wie einer „fest“ wurde. Er begann sich mit Händen und Füßen zu wehren und warf seinen Kopf wild hin und her.“ Dabei traf er Stummer voll ins Gesicht. Der verlor beide Schneidezähne.

Kein Einzelfall. „Wer schützt unsere Polizei?“ - Justizministerin Beate Merk waren die steigenden Fallzahlen von Gewalt gegen Polizisten Anlass genug, mit Konrad Freiberg (Polizeigewerkschaft), Christoph Strötz (Generalstaatsanwaltschaft), Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer und Stummer das Thema zu diskutieren. Sie erinnerte an Vorfälle in Berlin und Hamburg, bei denen gegen Polizisten vorgegangen wurde - und forderte härtere Strafen.

Anonymität, Alkohol und die Einstellung vieler Jugendlicher, dass Widerstand gegen Polizisten positiv sei, machte das Podium als Ursachen fest. Auch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zum § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) zeigen seit zehn Jahren eine starke Zunahme solcher Delikte. Das Problem: Die Bestrafung nach dem Widerstands-Paragrafen geht meist in der schwerer wiegenden Körperverletzung auf. So verliert der Paragraf aber jede Schutzwirkung für die Polizeibeamten. Zumindest an der juristischen Aufarbeitung in seinem Fall hat Stummer nichts auszusetzen. Ein Jahr ohne Bewährung bekam der Täter. jot

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