85-Jähriger gesteht: Er tötete seine pflegebedürftige Ehefrau

Der 85-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten – und legt ein Geständnis ab.
von  John Schneider
Der Angeklagte (M) wird von seinem Anwalt, Olaf Groborz (r) und einem Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt. Der 85-Jährige muss sich wegen Totschlags an seiner pflegebedürftigen Frau verantworten.
Der Angeklagte (M) wird von seinem Anwalt, Olaf Groborz (r) und einem Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt. Der 85-Jährige muss sich wegen Totschlags an seiner pflegebedürftigen Frau verantworten. © dpa/Tobias Hase

München - Karl F. (85, Name geändert) und seine Frau waren 65 Jahre ein Paar. Sie sehr lebendig, er eher ängstlich, so schätzt er sich und seine Frau selber ein. Die beiden hätten sich immer gut ergänzt, berichtet der Angeklagte beim Prozessbeginn am Dienstag. Es sei eine Symbiose gewesen, nach dem Motto „Mann und Weib – ein Leib“.

Ehefrau: Hirnblutung mit 82, dann pflegebedürftig

Doch dann erleidet die 82-Jährige im April eine Hirnblutung von der sie sich nicht mehr erholt. Die Weilheimerin braucht von nun an Pflege. Der 85-Jährige ist mit der Situation überfordert. Doch eine Lösung ist in Sicht. Am 14. Juni will er einen Vertrag mit einem Altersheim unterzeichnen. Dort sollen er und seine Frau unterkommen.

Dazu kommt es aber nicht mehr. Nur vier Tage vorher steht er im heimischen Wohnzimmer plötzlich auf und sagt: „Ich komm zu dir jetzt. Ich bring dich um.“ Seine Frau soll ihn dann gefragt haben, „was hab ich dir denn getan?“
Doch Karl F. ließ sich nicht davon abbringen, packte seine Frau an den Haaren und schlug ihr ins Gesicht. Sein Versuch, sie dann zu erdrosseln scheiterte an ihrer Gegenwehr.

Laut Anklage habe er sich dann im Flur ein „Knobkierie“ – ein afrikanisches Schlaginstrument und Souvenir aus Südafrika – geholt und damit auf die 82-Jährige eingeschlagen, sie schließlich erwürgt. Damit habe er sich des Totschlags schuldig gemacht. Sein Motiv laut Anklage: „Um seine Frau nicht mehr pflegen zu müssen und um zu verhindern, dass er sie hilflos zurücklassen könnte.“

Nach der Tat Notruf gewählt

Er habe nach der Tat den Notruf gewählt und versucht, sich umzubringen, indem er mit seinem Kopf gegen eine metallverstärkte Wandkante schlug. Doch der Versuch scheiterte.
Warum so kurz vor dem Umzug eine solche Gewalttat? Das könne er sich selber nicht erklären, sagt der 85-Jährige. Er sei kein gewalttätiger Mensch.

Er räume die Vorwürfe aber vollumfänglich ein und bereue die Tat jeden Tag, lässt er seinen Anwalt Olaf Groborz verlesen. Karl F. sagt, er kann sich nicht verzeihen, „was ich meiner Frau an diesem Tag angetan habe“. „Für mich war es so, als sei ich ein Getriebener von unbekannter Macht.“

Die letzte Aussage macht den Vorsitzenden Richter Thomas Bott stutzig. Will Karl F. vielleicht darauf hinaus, dass er möglicherweise nicht schuldfähig war? Das solle er sich noch einmal überlegen, so der Richter.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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