Gerichtsurteil verbietet Hahn das Krähen

Da musste selbst der Richter schmunzeln: Weil das Haustier von Christine Volkholz (66) - ein Zwerghahn - zu laut krähte, ging eine Nachbarin vor Gericht - und gewann. "Wir sind nicht auf dem Bauernhof, sondern in München", so der Kläger-Anwalt.
Nein, tot ist er noch lange nicht, der Hahn. Ganz im Gegenteil, Zwerghahn Maxl kräht dann und wann aus Leibeskräften so wie es eben seine Natur ist. Vom Amtsgericht München hat sich Maxl dafür nun kräftig über den Schnabel fahren lassen müssen.
Der Zwerghahn von Christine Volkholz (66) darf künftig in ihrer Wohnung in der Meistersingerstraße (Englschalking) nicht mehr krähen. Eine Nachbarin hatte ein Lärmprotokoll geführt und Klage gegen den Gockel eingereicht. Das Gericht gab ihr gestern Recht.
Dabei krähe der Zwerghahn nur etwa fünf Tage im Monat in München, sagt die engagierte Tierschützerin (Anwalt Bernhard Fricke). Sie weile die meiste Zeit in Österreich. Dort gibt es keine Probleme. Doch Maxl begleitet die 66-Jährige von Kükenbeinen an überall hin. Auch in die Meistersingerstraße.
„Wir sind aber nicht auf dem Bauernhof, sondern in München.“ Mit dieser Auffassung setzte sich Kläger-Anwalt Stephan Immerfall durch. Die Wohneigentümergemeinschaft hatte eigens die Hausordnung geändert und ausdrücklich das Halten von Nutztieren wie Hähnen und Hühnern untersagt. Dagegen hätte Christine Volkholz beim Amtsgericht binnen eines Monats vorgehen müssen. Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung reicht da nicht.
Maxl sorgt für "große Erheiterung" im Gericht
„So einen Fall habe ich noch nicht erlebt“, erklärte Richter Stadt und schmunzelte. Bellende Hunde, auch lärmende Vögel werden des öfteren zum Streitgegenstand von Nachbarn. Sogar an ein Verfahren wegen einer herumlaufenden Spinne erinnert er sich – aber ein Hahn in München? „Das hat für große Erheiterung im Haus gesorgt“, sagt der Richter.
Die Rechtslage sei aber so eindeutig, dass er der Beklagten, die sich zu Unrecht von ihrer Nachbarin drangsaliert fühlt („die anderen Nachbarn beschweren sich nicht“) die Rücknahme ihres Einspruch gegen das Krähverbot empfahl. Was die 66-Jährige denn auch tat.
Als Schlupfloch bleibt ihr nun bestenfalls, ihre Wohnung kostenaufwändig schalldicht zu machen, damit Maxls Krähen nicht mehr nach außen dringt. Doch das übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Rentnerin. Die aufgehende Sonne wird Hahn Maxl wohl nie mehr in München begrüßen dürfen.
John Schneider