Gerichtsurteil: Kajakfahren auf der Isar bleibt zeitweise verboten

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Normenkontrollanträge gegen eine Verordnung im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
von  AZ
Bei der Großhesseloher Brücke kommen die Boote im Sommer im Minutentakt.
Bei der Großhesseloher Brücke kommen die Boote im Sommer im Minutentakt. © imago/Karo

München - Die Richter bestätigten damit die saisonalen Verbote für das Befahren der Isar aus Naturschutzgründen.

Im Sommer darf man mit Kanus, Kajaks und Schlauchbooten auf dem Fluss fahren. Nach der seit 2019 geltenden Verordnung dürfen sie im Kreis Tölz-Wolfratshausen vom 1. Juni bis 15. Oktober fahren, ab Tölz flussabwärts bis zum Landkreis München zusätzlich bis 31. Dezember.

Verbände und Privatpersonen haben geklagt

Gegen diese Regelung hatten sich Privatpersonen sowie der Bayerische Kanuverband und die Bayerische Einzelpaddler-Vereinigung gewandt. Sie argumentierten, nennenswerte Störungen etwa des Laichvorgangs bei Fischen durch den Kanusport seien nicht nachgewiesen. Die saisonale Einschränkung sei unverhältnismäßig.

Die Richter entschieden, es genüge eine abstrakte Gefahr für die Fisch- und Vogelfauna.

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