Gerichtsurteil: Fitness gibt's auch gegen Bares

Auch Bares ist Wahres: Eine Sportstudio-Kundin in München überwies kein Geld, sondern zahlte ihre Beiträge in bar. Das Studio wollte aber das Geld auch Monate im Voraus – Pech, das Gericht gab der Frau recht.
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MÜNCHEN - Auch Bares ist Wahres: Eine Sportstudio-Kundin in München überwies kein Geld, sondern zahlte ihre Beiträge in bar. Das Studio wollte aber das Geld auch Monate im Voraus – Pech, das Gericht gab der Frau recht.

Ein Gerichtsurteil stärkt jene Freunde des Bargelds, die sich in Fitnessstudios in Form halten. Denn die Weigerung von Fitnessstudios, Mitgliedsbeiträge in bar entgegenzunehmen, berechtigt Kunden zur fristlosen Kündigung. Der Klage einer Fitnessstudio-Besucherin gab das Münchner Amtsgericht recht.

Im April 2007 hatte die Frau mit einem Fitnessstudio einen Mitgliedsvertrag geschlossen, über eine Laufzeit von 24 Monaten. Mitgliedsbeitrag sollte 59,99 Euro betragen, hinzu kamen nochmals rund fünf Euro für Getränke. Außerdem sollte die Kundin noch eine halbjährliche Betreuungspauschale in Höhe von 29,99 Euro berappen. Allerdings hatte die Kundin bei Vertragsabschluss keine Bankverbindung. Doch weder im Vertrag noch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen befanden sich eine Regelungen, die eine Barzahlung ausschließt.

Die Monatsbeiträge bis Mai 2007 bezahlte die Kundin in bar. Doch dann forderte das Fitnessstudio, drei Monatsbeiträge im Voraus zu bezahlen. Die Kundin verließ das Studio. Das forderte aber alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit, insgesamt 1584 Euro. Das Amtsgericht wies jetzt die Klage des Fitnessstudios ab.

Weil keine Verpflichtung zur bargeldlosen Zahlung vetraglich vereinbart wurde, musste die Kundin dieser Forderung nicht nachkommen. Auch könne das Studio ohne vertragliche Grundlage nicht verlangen, die Mitgliedsbeiträge drei Monate im Voraus zu bezahlen. Indem die Frau das Studio verließ, habe sie ihr Kündigungsrecht stillschweigend ausgeübt – und musste nicht nachzahlen.

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