Gerichtsentscheid in München: Hat ein Gasversorger viel zu viel berechnet?

Eine Hausbesitzerin verklagt einen Versorger, weil ihr ein zu hoher Verbrauch berechnet wurde.
von  John Schneider
Eine Gasrechnung wird vor einen Gaszähler in einem privaten Haushalt gehalten. (Symbolbild)
Eine Gasrechnung wird vor einen Gaszähler in einem privaten Haushalt gehalten. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

München - Weil ihr die Gasrechnung zu hoch erschien, hat eine Hausbesitzerin ihren Münchner Versorger verklagt. Gegenstand der Klage war die Erdgasjahresabrechnung für den Zeitraum von März 2020 bis März 2021 mit einem Rechnungsbetrag von 4259,56 Euro und einem berechneten Gasverbrauch von 63.528 kWh.

Gerichtsentscheid in München: Hat ein Gasversorger viel zu viel berechnet?

Die Klägerin war der Auffassung, dass dieser Gasverbrauch um ein Vielfaches zu hoch ermittelt worden sei. Dies folge daraus, dass auch der in der vorangegangenen Jahresabrechnung ermittelte Verbrauch von 10.347 kWh wesentlich niedriger gewesen sei und sich hieran nichts geändert habe.

Doch das Gericht kam zu einem anderen Schluss. Der sehr hohe Verbrauch aus dem Jahr 2021 beruhe darauf, dass der Endwert der vorhergehenden Abrechnung aus dem Jahr 2020 nicht abgelesen, sondern geschätzt worden war und sich diese Schätzung im Nachhinein als zu niedrig herausgestellt hatte.

Der Endwert für das Jahr 2021 hingegen war abgelesen worden und entsprach den tatsächlichen Gegebenheiten.

Das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Die Abrechnung des Versorgers sei korrekt. "Zwischenzeitlich falsche Schätzwerte dürfen vom Energieanbieter nachträglich korrigiert werden."

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