Gerichtsbeschluss: Kein Waffenschein bei legalem Cannabis-Konsum

Einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge dürfen Menschen, die medizinisch auf Cannabis angewiesen sind, keine Waffen besitzen.
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Eine Dose mit Hanfblüten: Wer medizinisch auf die Droge angewiesen ist, darf keine Waffen besitzen. (Archivbild)
Andreas Arnold/dpa Eine Dose mit Hanfblüten: Wer medizinisch auf die Droge angewiesen ist, darf keine Waffen besitzen. (Archivbild)

München - Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert, darf keine Waffen besitzen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, der am Mittwoch in München veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall hatte ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach nicht akzeptieren wollen, dass das Landratsamt ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte – weil er täglich mehrfach Cannabisblüten inhaliert hatte. In erster Instanz war der Mann bereits vor dem Verwaltungsgericht München unterlegen (Aktenzeichen: 21 CS 17.1521).

Das Gericht ist der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigen Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden.

Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können.

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