Gericht vernimmt Hausverwalter der „Zwickauer Zelle“

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch den Hausverwalter des mutmaßlichen Terroristen-Trios aus Zwickau als Zeugen gehört.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Polizisten untersuchen am 08.11.2011 in Zwickau die Überreste des Hauses der rechtsextremen Terrorzelle in Zwickau, das bei einer Explosion zerstört wurde. Foto: Hendrik Schmidt
dpa Polizisten untersuchen am 08.11.2011 in Zwickau die Überreste des Hauses der rechtsextremen Terrorzelle in Zwickau, das bei einer Explosion zerstört wurde. Foto: Hendrik Schmidt

München - Bei der Vernehmung des Hausverwalters ging es vor allem um die Frage, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wusste, dass normalerweise Handwerker im Haus waren. Zschäpe wird unter anderem Mordversuch vorgeworfen, weil sie nach dem Suizid ihrer Komplizen die Wohnung angezündet hatte. Dabei habe sie den Tod der Arbeiter in Kauf genommen.

Die Befragung am Mittwochvormittag ergab aber keine eindeutigen Hinweise darauf, ob Zschäpe von den Arbeiten wusste – oder vielleicht sogar mitbekommen hatte, dass die Handwerker gerade Pause machten, als sie den Brand legte.

Der Hausverwalter sagte, er habe Zschäpe nur einmal gesehen, als er wegen eines Schadens am Küchenboden in der Wohnung der drei war. Er konnte sich jedoch nicht mehr erinnern, ob sie sich überhaupt unterhalten hatten.

Den Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wird eine Reihe größtenteils fremdenfeindlicher Anschläge zur Last gelegt, darunter zehn Morde. Zschäpe ist als Mittäterin an allen Attentaten angeklagt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.