Gericht urteilt über Entschädigung wegen Corona-Maßnahmen

Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben Unternehmen und Freiberufler hart getroffen. Das Landgericht München I muss nun über zwei Klagen auf Entschädigungen gegen den Freistaat entscheiden - möglicherweise mit größeren Folgen.
von  dpa
Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen.
Justitia-Abbildungen sind an einer Scheibe zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Es sind zwei Entscheidungen mit potenziell großer Signalwirkung: Das Landgericht München I verkündet am Mittwoch (11.00 Uhr), ob einer Kartbahn sowie einem Musiker und Produzenten staatliche Entschädigung für die Folgen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zustehen. Die Forderungen sind mit rund 11 000 beziehungsweise 6000 Euro überschaubar. Sollten die Kläger aber Erfolg haben, könnten viele weitere Verfahren folgen, heißt es vom Landgericht München I. Alleine dort sind bereits jetzt mehr als ein Dutzend weiterer solcher Klagen anhängig.

In den beiden jetzt anstehenden Fällen geht es um Betriebsschließungen in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020. Die Kläger fordern dem Landgericht zufolge Ersatz für Einnahmeausfälle, die nicht durch die Corona-Soforthilfen aufgefangen worden seien.

Eine zentrale Frage vor dem Landgericht ist einer Sprecherin zufolge, ob die Maßnahmen der Infektionsabwehr oder der Infektionsbekämpfung dienten. Für Abwehrmaßnahmen seien Entschädigungen im Gesetz vorgesehen, der Staat habe sich bisher aber formell auf eine Bekämpfung der Infektion berufen. Hier sind Entschädigungen der Sprecherin zufolge nicht geregelt - aber auch nicht ausgeschlossen.

Ähnlich gelagerte Klagen gab es bereits in anderen Bundesländern. Unter anderem in Hamburg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen und Baden-Württemberg entschieden Gerichte gegen die Unternehmer. Auch in Bayern gibt es dem Finanzministerium zufolge bereits ein abweisendes Urteil. Ihm sind 14 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 325 000 Euro bekannt.

Einer der beiden Kläger in München ist der Musiker und Produzent Martin Kilger. Er hält die Soforthilfe, die er bekommen hat, für zu gering. Sie decke Lebensunterhalt und entgangenen Gewinn nicht ab, kritisiert er. Kilger hat auch vor dem Landgericht Stuttgart geklagt und dort verloren. Allerdings hat er dagegen bereits Rechtsmittel eingelegt. Dies will er gegebenenfalls auch in München tun. Es gehe ihm nicht nur um sein Schicksal, sagt er - sondern um die ganze Branche der Kulturschaffenden.

© dpa-infocom, dpa:210427-99-376030/3

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