Gericht urteilt: Aldi-Eis schmeckt nicht nach Champagner

Winzer klagen gegen den Supermarkt – und bekommen nun vor dem Oberlandesgericht recht.
von  ch, pn
Der Discounter war vor dem Oberlandesgericht angeklagt.
Der Discounter war vor dem Oberlandesgericht angeklagt. © dpa/Aldi Süd

München - In München weiß man, wie Champagner schmeckt — zumindest am Oberlandesgericht.

Aldi vor dem Oberlandesgericht wegen Schampus-Eis angeklagt

Das musste nun auch Supermarkt-Riese Aldi erkennen, der vor selbigem Gericht (OLG) in München angeklagt war. Der Vorwurf: Das sogenannte "Champagner-Sorbet", was Aldi verkaufe, schmecke gar nicht nach Champagner. Geklagt hatten französische Champagnerhersteller, der Rechtsstreit geht schon seit Jahren.

Urteil: Aldi nutzt Bezeichnung "Champagner" unberechtigt 

Nun endlich das Urteil: Laut OLG schmeckt das Eis tatsächlich nicht nach Champagner, sondern eher nach "Birne Zucker, Zitronensäure und nur einem Hauch von Alkohol". Laut Urteil nutzte Aldi das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" daher unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung, wie es in der gestern veröffentlichten Entscheidung heißt.

Eine Verkostung vor Gericht war allerdings leider nicht mehr möglich: Das Haltbarkeitsdatum des Eises war bereits 2014 abgelaufen. Und anders als ein Champagner wird es wohl nicht mit dem Alter besser.

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