Gericht: Sekretärin darf nicht „von Namibia“ heißen
MÜNCHEN/WEILHEIM - Ihre Klage bleibt aussichtslos: Die Enkelin (35) eines Herero-Häuptlings wird von den Richtern ausgebremst. Ihre Reaktion: „Ich bin schon sehr enttäuscht."
Ihr Großvater Clemens Kapuuo war bis zu seiner Ermordung 1978 Häuptling der Herero in Namibia. Die Weilheimer Sekretärin Tracy-Ingrid Behrends (35) fühlt sich daher berechtigt, den Namen Prinzessin Tracy zu führen. Doch die deutschen Behörden machten ihr einen Strich durch die Rechnung. Nicht einmal die Änderung des Nachnamens in „von Namibia“ für sie, ihren Mann Reiner-Helmut und Sohn Maximilian (3) lasse sich mit deutschem Namensrecht vereinbaren, erklärte jetzt auch das Bayerische Verwaltungsgericht. Es fehle der wichtige Grund. Das Paar zog die aussichtslose Klage daraufhin zähneknirschend zurück.
„Ich bin schon sehr enttäuscht. Zumindest hatte ich gehofft, dass Alternativ-Vorschläge gemacht werden“, sagte die 35-Jährige Häuptlingsenkelin nach der Verhandlung. Ihr Mann scheint dagegen zufrieden zu sein, dass er das Thema öffentlich machen konnte: „Wir wollen die völkerrechtliche Gleichbehandlung von afrikanischen und europäischen Herrscherhäusern.“ Ein bayerisches Verwaltungsgericht ist dafür offenbar jedoch nicht die richtige Arena.
Auch vom Weilheimer Landratsamt fühlt sich Behrends ungebührlich behandelt. In den Stellungnahmen sei ihm unter anderem geraten worden, seinen alten Beruf als Maler wieder aufzunehmen, statt weiter die Namensänderung zu verfolgen.
John Schneider
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