Gericht: Salafist darf in der Öffentlichkeit kein Messer führen
München – Der Salafist muss in der Öffentlichkeit auf Taschenmesser, Hammer oder Schraubenzieher verzichten. Der Anwalt des Deutsch-Türken zog am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München auf dringenden Rat der Kammer die Klage gegen einen Bescheid des Münchner Kreisverwaltungsreferats zurück. Damit war dem jungen Mann "das Mitführen oder Transportieren von Messern aller Art und anderen gefährlichen Werkzeugen" untersagt worden.
Es wurde allerdings festgelegt, dass die Behörde den Bescheid im Falle der Aufnahme einer handwerklichen Tätigkeit entsprechend ändern wird und sich der Kläger im Restaurant des kompletten Bestecks bedienen darf.
Der junge Mann hatte sich 2014 mit Frau und Sohn zehn Tage in Syrien aufgehalten, wo er laut Polizeiermittlungen Kontakt zu Offiziellen der IS-Terrormiliz hatte. Eine Vielzahl Fotos zeigen ihn mit einer Maschinenpistole, auf einem Bild trägt der achtjährige Sohn die Waffe. Nach der Rückkehr kam der Mann in Untersuchungshaft, ein Verfahren wurde aber mangels Beweisen 2015 eingestellt.
Das Verwaltungsgericht sah in dem Bescheid der Behörde "kein Problem", das Verbot stelle keine wesentliche Beeinträchtigung des Alltagslebens dar. Ein erhebliches Problem sah die Kammer dagegen in der fehlenden Distanzierung des Klägers vom radikalen Islamismus.
- Themen:
- Kreisverwaltungsreferat