Gericht: Rauchverbot im Elisenhof!

Eine Wirtin hatte geklagt. Das Qualmen in Einkaufszentren sei erlaubt – meinte sie. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied anders.
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Rauchfreie Zone: Die Durchgänge im Elisenhof.
Gragor Feindt Rauchfreie Zone: Die Durchgänge im Elisenhof.

 

München - Das bayerische Rauchverbot gilt auch für bewirtschaftete Bereiche in Einkaufszentren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am Freitag, dass es sich bei einer umschlossenen und überdachten Durchgangszone in einem Einkaufszentrum um einen Innenraum im Sinne des Gesundheitsschutzgesetzes handelt. Hier gelte deshalb das Rauchverbot.

Geklagt hatte eine Wirtin im Münchner Elisenhof. Die Richter führten an, dass das Rauchen in einem Einkaufszentrum zwar nicht generell verboten sei, aber für eine darin befindliche Gaststätte andere Regelungen gelten. Der BayVGH bestätigte mit dem Beschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Auch nach dem Urteil zum Rauchverbot in Bayern gab es immer wieder Versuche, die Qualmerei wenigstens in einigen Nischen zu erlauben. 2010 klagten zum Beispiel mehrere Betreiber von Wasserpfeifen-Bars gegen das Gesetz. Der Verfassungsgerichtshof wies die Klagen aber im September ab. Das Urteil: Auch Wasserpfeifen werden geraucht, deshalb: verboten! Im Oktober entschied wiederum das Verwaltungsgericht, dass Shishas geraucht werden dürfen – aber nur, wenn dabei kein Tabak verbrannt wird.

Selbst das Kreisverwaltungsreferat bekam neulich Ärger wegen des Rauchens: Ein Münchner Anwalt verklagte KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. Mehrere Mitarbeiter hätten im Treppenhaus geraucht

 

 

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