Gericht: Rassismusvorwürfe von Leiharbeiter nicht bestätigt
"Die Beweisaufnahme beim Landesarbeitsgericht München hat die Behauptungen des Klägers nicht bestätigt", erklärte das Gericht. "Nach den Angaben der Zeugen konnten insbesondere auch keine rassistischen Äußerungen festgestellt werden." Dementsprechend sah das Gericht auch keinen Fall einer verbotenen Maßregelung durch die Kündigung, wie dies der Leiharbeiter vorgetragen hatte. Die Kündigung sei daher wirksam.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu (Aktenzeichen 7 Sa 186/19).
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