Gericht: Namen der Sedlmayr-Mörder dürfen weiter genannt werden

KARLSRUHE - Die Namen der inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr dürfen weiterhin in Online-Archiven genannt werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Bei dem Fall handele es sich um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte, urteilten die Richter.
Dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten. Damit sprachen die Karlsruher Richter den beiden Brüdern keinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Deutschlandradio zu. Sie waren 1993 wegen Mordes an dem Münchner Volksschauspieler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Sommer 2007 beziehungsweise Januar 2008 wurden sie auf Bewährung entlassen.