Gericht München weist Klage zurück: Frau darf weiter ihren Dackel zur Arbeit mitbringen

Ein ins Firmgengebäude mitgebrachter Rauhhaardackel stellt keine Gefahr für den guten Ruf eines Unternehmens dar. Dies entschied das Amtsgericht München. Ein Kollege der Hundebesitzerin hatte das anders gesehen - und ein sattes Ordnungsgeld beantragt.
von  Bernhard Lackner
Ein Dackel darf auch ins Büro: Dies entschied das Amtsgericht München im Oktober.
Ein Dackel darf auch ins Büro: Dies entschied das Amtsgericht München im Oktober. © imago/Anka Agency

München - Das mit den Hunden ist so eine Sache: Die einen lieben sie, die anderen können sie überhaupt nicht ausstehen. Ein solcher Konflikt trug sich im vergangenen September in einer Münchner Firma zu: Eine Frau legte sich einen etwa sechs Monate alten Vierbeiner zu und brachte diesen jeden Tag mit in die Arbeit. Dies brachte widerum einen Kollegen, welcher eher zur Kontra-Hunde-Fraktion gehört, auf die Palme.

Letzterer beantragte beim Amtsgericht München ein Eilverfahren und wollte so seiner Kollegin untersagen, ihren Rauhhaardackel ins gemeinsame Büro mitzubringen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohte er ihr sogar mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Pikante dabei: Die Firma gehört dem Antragsteller und der Gegnerin gemeinsam.

Die Gründe für diesen recht drastischen Schritt? Der Hund halte sich zwar überwiegend im Büroraum der Kollegin auf, folge ihr aber auch in Küche, Kopierraum und Co. Zudem brächten Besucher immer wieder Kinder oder eigene Hunde mit ins Büro, für die der Dackel ein Problem darstellen würde - von möglichen, hochallergischen Reaktionen ganz zu schweigen. Außerdem habe er schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht und möge deren Geruch nicht, so der Antragsteller weiter. Kurzum: Der Vierbeiner habe draußen zu bleiben!

Gericht sieht keine konkreten Nachteile durch den Hund

Die Frau ließ das allerdings nicht auf sich sitzen. In einer Rundmail fragte sie die übrigen Mitarbeiter, ob diese etwas dagegen hätten, wenn die Frau weiter ihren Dackel mit in die Arbeit mitbringt. Für ihre anderen Kollegen schien das allerdings kein Problem darzustellen. Weiterhin argumentierte die Frau damit, dass auch von Kunden mitgebrachte Hunde allergische Reaktionen auslösen können, dies zuvor allerdings niemanden interessiert habe. Außerdem würde ihr kleiner Begleiter den Bürobetrieb keinesfalls stören - im Gegenteil: In mehreren Studien sei nachgewiesen worden, dass sich die Anwesenheit von Hunden viel mehr positiv auf die Produktivität aller Mitarbeiter auswirke.

Schon im Oktober meldete sich das Amtsgericht München zu Wort. Die zuständige Richterin sah allerdings keinen Grund zu einer Eilentscheidung, da dem Antragssteller keinerlei wesentliche Nachteile drohen würden, die es gelte, unmittelbar abzuwenden. "Es ist nicht ersichtlich, dass der gute Ruf der Firma einen irreparablen Schaden dadurch erleiden würde, dass die Antragsgegnerin ihren Dackel mit in die Arbeit bringt und es hierdurch zu konkreten Nachteilen wie etwa Umsatzeinbußen, Beschwerden (…) oder gar allergischen Reaktionen gekommen wäre", so lautete die Begründung des Gerichts.

Fazit: Der mittlerweile einjährige Rauhhaardackel darf also weiter seine Besitzerin begleiten und für gute Stimmung unter den (meisten) Mitarbeitern sorgen.

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