Gericht lehnt pauschale Bettensteuer in München ab
München - Demnach verstößt ein Steuersatz von 2,50 Euro für jede Übernachtung unabhängig vom Zimmerpreis gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot, wie das Gericht am Freitag in München mitteilte. Zudem begründeten die Richter das Urteil unter anderem mit den vom Bund 2010 beschlossenen Steuererleichterungen für Hotelübernachtungen. Eine kommunale Übernachtungssteuer laufe dieser Entscheidung zuwider und beeinträchtige deshalb öffentliche Belange, hieß es. Die Regierung von Oberbayern hatte die vom Stadtrat beschlossene Bettensteuer nicht genehmigt. Die Klage der Stadt München gegen diese Entscheidung wurde vom Gericht nun abgelehnt.
Bereits viele Städte verlangen „Bettensteuer“
Die Bettensteuer ist bereits in vielen deutschen Städten Realität, zum Beispiel in Köln, Bingen, Erfurt, Trier, Osnabrück und Jena. Erst am Freitag trat ein Göttingen eine solche Regelung in Kraft. Dort werden je nach Art des Betriebs pro Gast und Übernachtungen zwischen einem und drei Euro fällig. Die CSU im bayerischen Landtag begrüßte die Entscheidung in München. „Das gibt Rückenwind für den Tourismus und ist eine Watschn für die rot-grüne Münchner Stadtverwaltung“, sagte CSU-Tourismusexperte Klaus Stöttner. „Statt neue Steuern zu erfinden, sollte eine Stadt wie München lieber den Tourismus weiter fördern, denn jede Übernachtung spült ein Vielfaches der geplanten Bettensteuer in die kommunalen Kassen“, argumentierte er. Auch die FDP zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil.