Gericht lehnt Bettensteuer in Münchner Hotels ab

München ist mit seinen Plänen für eine Bettensteuer gescheitert. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter machten der Stadt bei den erhofften Mehreinnahmen einen Strich durch die Rechnung.
von  dpa

München ist mit seinen Plänen für eine Bettensteuer gescheitert. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter machten der Stadt bei den erhofften Mehreinnahmen einen Strich durch die Rechnung. Die Landeshauptstadt will die Pläne aber noch nicht zu den Akten legen.

 

München – Touristen müssen in München vorerst keine Bettensteuer in den Hotels zahlen. Die Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung sei rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag (Az. 4 BV 11.1909). Die kommunale Übernachtungssteuer widerspreche unter anderem der bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe, mit der 2010 die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Übernachtungen von 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt wurde.

Die Regierung von Oberbayern hatte die Steuer abgelehnt und in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München recht bekommen. Die Abgabe hätte der Landeshauptstadt jährlich schätzungsweise rund 23 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen beschert. Staatsregierung und Gastgewerbe begrüßten das Urteil.

Stadtkämmerer Ernst Wolowicz will Rechtsmittel einlegen. Eine Revision wurde zwar nicht zugelassen, jedoch kann gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Diesen Schritt werde er dem Stadtrat „höchstwahrscheinlich“ vorschlagen. „Wir glauben, dass wir hier gute rechtliche Chancen haben“, sagte Wolowicz der Nachrichtenagentur dpa. „20 Millionen Euro ist durchaus eine Größe, die eine Relevanz hat.“ Damit ließen sich etwa fünf neue Kinderkrippen oder ein Viertel Gymnasium bauen, rechnete der Kämmerer vor.

In anderen Bundesländern wie Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gebe es bereits Kommunen mit Bettensteuer, sagte Wolowicz. In Weimar etwa kämen seit Einführung der Abgabe keineswegs weniger Touristen, sondern von Jahr zu Jahr mehr.

Im Juli wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Bettensteuer in Kommunen in Rheinland-Pfalz befassen. Zwar sei die Entscheidung nicht gänzlich auf Bayern übertragbar, jedoch könnten wichtige Eckpfeiler geklärt werden, sagte Wolowicz. Die Regierung von Oberbayern hob hervor, die Rechtslage sei nicht identisch. Die Bezirksregierung hatte ihre Ablehnung der Bettensteuer unter anderem damit begründet, dass die Abgabe einen der wichtigsten Wirtschaftszweige im Freistaat belasten und somit volkswirtschaftliche Interessen des Staates berühren würde. Zudem sei der Einheitssatz von 2,50 Euro zu undifferenziert; er sollte in der Jugendherberge und im Luxushotel gleich hoch sein. Auch zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen werde nicht unterschieden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil. Eine kommunale Bettensteuer würde allen Bemühungen zur Stärkung der für Bayern so wichtigen Tourismusbranche zuwiderlaufen. „Wir müssen aber den Tourismus in Bayern stärken und nicht schwächen“, sagte Herrmann. Er habe zwar Verständnis, dass die Kommunen neue Einnahmequellen erschließen wollten. „Ich bin aber überzeugt davon, dass die volkswirtschaftlichen Nachteile einer Übernachtungssteuer die Steuermehreinnahmen für die Gemeinden bei weitem übertreffen.“

„Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für Bayern als Tourismusland“, erklärte auch der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Ulrich Brandl. Josef Matheus, stellvertretender Vorsitzender des Fachbereiches Hotellerie, sagte, eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zerstört.

 

 

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