Gericht lehnt Befangenheitsanträge ab
München - Das Münchner Oberlandesgericht hat am Donnerstag im <strong>NSU-Prozess</strong> Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Der Vorsitzende Manfred Götzl setzte damit den Prozess nach eintägiger Unterbrechung wie geplant fort; zur Begründung der Ablehnung äußerte er sich nicht. Da sein gesamter Senat betroffen war, hatte ein anderer Senat darüber entscheiden müssen.
Eine erste Zeugin berichtete über die Brandstiftung in der Wohnung der mutmaßlichen Neonazi-Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) in Zwickau. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll nach dem Selbstmord ihrer mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt das Feuer gelegt haben. Die frühere Nachbarin des Trios sagte, sie habe an eine Gasexplosion geglaubt. Näher gekannt habe sie die drei nicht. An diesem 36. Verhandlungstag sollten auch Zeugen zum Mord an dem türkischstämmigen Kioskbesitzer Mehmet Kubasik 2006 in Dortmund gehört werden. Zu der Verhandlung kam am Donnerstag auch Kubasiks Tochter Gamze, die in dem Verfahren Nebenklägerin ist.