Gericht: Jazz-Schlagzeuger darf zwei Stunden täglich üben

Klage am Amtsgericht München: Eine Nachbarin fühlt sich von "Monotonie" und Lautstärke des Schlagzeugers belästigt.
von  AZ/jot
Ein Schlagzeug macht Lärm: Wie jedes Instrument, das man in den eigenen vier Wänden übt.
Ein Schlagzeug macht Lärm: Wie jedes Instrument, das man in den eigenen vier Wänden übt. © imago images / Panthermedia

München - Zwei Stunden trommeln pro Tag, sonn- und feiertags nur eine – länger darf ein professioneller Jazz-Musiker in der elterlichen Wohnung in Hadern nicht an seinem Instrument üben. Der Grund: Im Haus lebt eine Nachbarin, die sich gegen den Lärm wehrt und am Amtsgericht Klage eingereicht hatte.

Und das zumindest teilweise erfolgreich. Das Amtsgericht hat jetzt entschieden, dass nur zu den oben genannten Zeiten und außerhalb der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr getrommelt werden darf.    

Gutachter: Lärmgrenze um zwei Dezibel überschritten

Zum Hintergrund: Der Sohn des Haderner Paares studiert Schlagzeug und hat als Mitglied einer professionellen Jazzband sein Schlagzeug in dem Hobbyraum der Familie aufgestellt.

Die Nachbarin kritisiert, dass es sich bei dem Schlagzeugspielen um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die in der Wohnung nicht erlaubt ist. Sowohl die "Monotonie" des Schlagzeugs als auch dessen Lautstärke seien für sie unerträglich belastend. Und das, obwohl die Frau zwei Stockwerke über dem Hobbyraum wohnt.

Tatsächlich stellte ein Sachverständiger fest, dass die Grenzen zumutbaren Lärms beim Schlagzeug spielen um zwei bis vier Dezibel überschritten werden.

Richterin erlaubt Schlagzeug-Spiel

Ganz verbieten wollte die Richterin das Musizieren aber trotzdem nicht. „Ein vollständiges Musikverbot käme nur aufgrund schwerwiegender, nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nicht mehr hinnehmbarer Störung in Betracht.“ Die läge aber nicht vor.

Der Lärm käme bei der Nachbarin lediglich gedämpft an. Das Schlagzeugspielen wertet die Richterin in diesem Fall zudem als eine freiberufliche Tätigkeit. Und eine solche dürfe auch in Wohnungen ausgeübt werden.

Lesen Sie hier: Münchner IS-Prozess - Wie geht das Verfahren weiter?

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