Gericht in München: Entscheidung zu Polizeiaufgabengesetz fällt am 13. März

Wann und wie sehr darf die Polizei ins Leben von Menschen eingreifen, um für Sicherheit zu sorgen, wie konkret muss eine Gefahr sein? Darüber gibt es seit Jahren Streit. Nun naht die Entscheidung.
AZ/dpa |
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Das Polizeiaufgabengesetz regelt, wann Polizistinnen und Polizisten zur Gefahrenabwehr eingreifen dürfen.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt, wann Polizistinnen und Polizisten zur Gefahrenabwehr eingreifen dürfen. © Peter Kneffel/dpa

München - Dieses Urteil wird seit Jahren mit Spannung erwartet: Am 13. März will der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden, ob ein umstrittener Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verfassungsgemäß ist. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung.

Staatsregierung: PAG-Gesetz ist verfassungsgemäß

Das Gericht muss entscheiden, ob eine sogenannte "drohende Gefahr" ausreichend ist, um der Polizei weitreichendere Eingriffsbefugnisse zu geben oder ob der Begriff möglicherweise zu unbestimmt ist. Genau dazu prallten in der Verhandlung die Argumentationen beider Seiten aufeinander.

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Die Staatsregierung hält die betreffende Vorschrift in dem Gesetz, gegen dessen Verschärfungen vor einigen Jahren teils Zehntausende Menschen demonstriert hatten, für ausreichend präzise und damit verfassungsgemäß. Bagatellbereiche würden von der Anwendung ausgeschlossen, sagte der Prozessvertreter der Staatsregierung, Markus Möstl. Er betonte zudem: "Man braucht eben Generalklauseln, weil immer wieder etwas Unvorhergesehenes passiert." Würde das Gericht die Norm kippen, würde dies "fatale Schutzlücken" ins Polizeiaufgabengesetz reißen, warnte Möstl.

Kläger: Gesetz verfassungswidrig

Die Kläger und ihre Prozessvertreter argumentierten in der mündlichen Verhandlung dagegen, der Begriff der drohenden Gefahr sei viel zu unbestimmt. Die Regelung sei deshalb unverhältnismäßig und letztlich verfassungswidrig. Christoph Degenhart, der die Grünen-Landtagsfraktion in dem Verfahren vertritt, sprach von einem "begrifflichen Nebel". Neben den Grünen hat die SPD geklagt, zudem gibt es eine Popularklage mit knapp zwei Dutzend Antragstellern. Zudem sind auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch mehrere Verfahren gegen das bayerische Gesetz anhängig.

Jahrelanger Streit

Laut der umstrittenen Vorschrift im Polizeiaufgabengesetz müssen, damit die Polizei früh eingreifen darf, "um den Sachverhalt aufzuklären 
und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern", in absehbarer Zeit "Angriffe von erheblicher Intensität oder Auswirkung" auf "bedeutende Rechtsgüter" zu erwarten sein.

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Dazu gehören "der Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes", "Leben, Gesundheit oder Freiheit", "die sexuelle Selbstbestimmung" und "Anlagen der kritischen Infrastruktur sowie Kulturgüter von mindestens überregionalem Rang". Ob diese Definitionen ausreichend sind, und ob die Eingriffsschwellen für die Polizei damit zu sehr abgesenkt wurden, darum dreht sich der nun jahrelange Streit.

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14 Kommentare
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  • Elefosaurus am 29.01.2025 17:57 Uhr / Bewertung:

    Vor der Coronazeit habe ich das Gesetz für richtig gehalten. Als ich dann die staatliche Willkür gegenüber normalen Bürgern gesehen habe, hat sich meine Position komplett geändert. Der Staat hat die Regelungen zur Drangsalierung der normalen Bürger eingesetzt. Die wahren Verbrecher, wie die Antifa und die Messertäter, werden dagegen in Ruhe gelassen.

  • kartoffelsalat am 30.01.2025 12:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Elefosaurus

    Warum sind Antifaschisten Verbrecher und wo werden diese in Ruhe gelassen?

    Links wird deutlich härter drangsaliert (Gefährderansprachen, Präventivhaft usw) als Rechts (Ende 2023 197 nicht vollstreckte Haftbefehle)

  • Der wahre tscharlie am 29.01.2025 17:14 Uhr / Bewertung:

    Ich hab da mal eine Frage......
    Warum wurde eigentlich das PAG bei dem Attentäter von Aschaffenburg nicht angewandt, schließlich war er ja nachweislich eine "drohende Gefahr".
    Oder ist die Gefahr von Klimaaktivist*innen drohender?

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