Gericht: Genug Plätze im NSU-Prozess

Das Oberlandesgericht München die Anfangsvorwürfe über zu wenige Presse- und Zuschauerplätze im NSU-Prozesses nicht bestätigt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Das Oberlandesgericht München sieht zweieinhalb Monate nach dem Start des NSU-Prozesses die Anfangsvorwürfe über zu wenige Presse- und Zuschauerplätze nicht bestätigt.

München - „Nach den ersten zwei Wochen konnte jeder, der – ob als Besucher oder als Journalist - in den Sitzungssaal wollte, jederzeit hinein“, sagte OLG-Präsident Karl Huber am Mittwoch. Insgesamt gibt es 100 Plätze für Presse und Publikum.

Der Prozess um die Morde und Anschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatte Anfang Mai nach wochenlangem Hickhack um die Platzvergabe verzögert begonnen. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe muss sich wegen Mittäterschaft verantworten. Zudem sitzen vier mutmaßliche Helfer auf der Anklagebank.

In der Sitzungspause von Anfang August bis Anfang September solle überlegt werden, ob einer von zwei für die Nebenkläger reservierten Räumen wieder für den normalen Gerichtsbetrieb genutzt werden könnte, sagte Huber. An manchen Tagen sei keiner der rund 90 Nebenkläger im Gericht, meist seien es nur einige wenige.

Bei der Polizei wurde der Aufwand bereits heruntergefahren. Zum Prozessauftakt hatten rund 500 Polizeibeamte für Sicherheit gesorgt, inzwischen seien es deutlich weniger, sagte Amtsgerichtspräsident Gerhard Zierl, der beim NSU-Prozess für die Organisation der Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist. Ändere sich die Lage, seien die Kräfte aber auf Abruf. „Wir haben die Vorkehrungen getroffen, sofort alle Kräfte bündeln zu können.“

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.