Gericht genehmigt Nazi-Aufmarsch

Der Bayerische Verwaltungs- gerichtshof (VGH) hat den "Heldengedenkmarsch" des Rechtsextremisten Philipp Hasselbach in zweiter Instanz genehmigt. Kommt nicht noch ein anderslautender Eilentscheid, werden sich die Neo-Nazis am Samstag am Goetheplatz formieren.
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Gericht genehmigt Aufmarsch der Neonazis.
dpa Gericht genehmigt Aufmarsch der Neonazis.

MÜNCHEN - Der Bayerische Verwaltungs- gerichtshof (VGH) hat den "Heldengedenkmarsch" des Rechtsextremisten Philipp Hasselbach in zweiter Instanz genehmigt. Kommt nicht noch ein anderslautender Eilentscheid, werden sich die Neo-Nazis am Samstag am Goetheplatz formieren.

Jetzt hat es der Rechtsextremist Philipp Hasselbach geschafft: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) genehmigte in zweiter Instanz den für diesen Samstag geplanten Marsch von den „Freien Nationalisten München (FNM)“ durch die Stadt. Unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Soldat“ (sic!) versammeln sie sich am Samstag gegen 13.30 Uhr am Goetheplatz. Nach einer Auftaktkundgebung geht der „Heldengedenkmarsch“ dann über die Goethestraße und Bayerstraße zum Stachus. Dort ist eine Zwischenkundgebung geplant. Anschließend geht es über die Sonnenstraße Richtung Sendlinger-Tor-Platz. Über die Blumenstraße und Frauenstraße geht es zum Isartorplatz, wo von 17.30 bis 18 Uhr eine Schlusskundgebung geplant ist.

Nur unter gewissen Beschränkungen dürfen sie marschieren

Der VGH hatte Zweifel, ob, wie vom KVR behauptet, es bei der Versammlung der Rechten einen Tag vor dem Volkstrauertrag tatsächlich um ein „neutrales“ Gefallengedenken gehe. Aber die Rechten dürfen nur unter gewissen Beschränkungen marschieren: Keine Trommeln und Fackeln sowie schwarz-weiß-rote und schwarze Fahnen. Das Lied „Wenn alle untreu werden“ darf nicht gesungen werden.

"Die Verherrlichung nationalsozialistischer Verbrechen"

Der Vorsitzende der Grünen-Stadtratsfraktion Siegfried Benker ist empört über diese Entscheidung: „Ganz offensichtlich liefert auch das neue bayerische Versammlungsrecht, das doch angeblich für solche Fälle konstruiert wurde, keine Rechtsgrundlage für ein Verbot dieses ,Heldengedenkmarsches’, dessen Zweck doch eindeutig erkennbar ist – die Verherrlichung nationalsozialistischer Verbrechen.“

Der Zentralrat der Juden ist entsetzt

Die Grünen rufen zusammen mit Gewerkschaften, Ausländerbeirat und vielen anderen am heutigen Samstag um 11 Uhr zur großen Gegendemo der Münchner am Marienplatz auf. Die Polizei rechnet mit über 1000 Gegendemonstranten – darunter bis zu 400 aus dem „Schwarzen Block“. Mit Ausschreitungen und Verkehrsbehinderungen wird gerechnet.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich entsetzt über einen Neonazi-Aufmarsch zum Volkstrauertag in München gezeigt. „Die Neonazis missbrauchen den Aufmarsch zum Volkstrauertag, um ihr NS-verherrlichendes Gedankengut öffentlich kund zu tun. Neonazi-Aufmärsche an diesem und an anderen Tagen darf es nicht geben“, erklärte die Präsidentin des Gremiums, Charlotte Knobloch, am Freitag in München.

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin könnte die Nazis noch stoppen

Zunächst gab es keine Erkenntnisse, ob gewalttätige Störaktionen geplant sind. Erst am 13. Juni wurden sechs Polizisten und ein Demonstrant verletzt, als 75 Rechte durch die Stadt zogen und sich ihnen 400 Linke entgegen stellten. Nur eine Eilentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin könnte die Nazi-Demo noch stoppen.

th/job

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