Gericht fordert drei Jahre Haft für Islamistin

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von drei Jahren für eine junge Islamistin aus dem Allgäu gefordert, die mit ihren Kindern ins syrische Kriegsgebiet ausgereist war.
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Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Andrea B. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie war mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist.
dpa 3 Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Andrea B. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie war mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Andrea B. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie war mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist.
dpa 3 Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Andrea B. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie war mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Andrea B. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie war mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist.
dpa 3 Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten Andrea B. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie war mit ihren beiden Töchtern nach Syrien gereist.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von drei Jahren für eine junge Islamistin aus dem Allgäu gefordert, die mit ihren Kindern ins syrische Kriegsgebiet ausgereist war. Die Frau habe vorgehabt, im Ernstfall mit Waffengewalt gegen syrische Soldaten zu kämpfen, sagte die Vertreterin der Anklage am Mittwoch vor dem Landgericht München. «An einem festen Tat-Entschluss dahingehend habe ich überhaupt keine Zweifel.»

Die Verteidigung forderte maximal zwei Jahre Haft, die Reststrafe solle Bewährung ausgesetzt werden - die Frau sitzt seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Seine Mandantin sei «weit von jedem Vorsatz» entfernt gewesen, tatsächlich Waffen einzusetzen, sagte der Anwalt der Frau. Deshalb solle sie lediglich wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt werden. Sie hatte die Kinder ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters nach Syrien mitgenommen. Das Urteil sollte noch am Nachmittag verkündet werden.

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