Gericht entscheidet über Befangenheitsantrag Zschäpes

Das Gericht will heute vor Beginn des NSU-Prozesstags über einen Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe entscheiden. Andernfalls kann der Prozess nicht fortgesetzt werden.
dpa |
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Das Oberlandesgericht (OLG) München will heute unmittelbar vor Beginn des NSU-Prozesstags über einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe entscheiden. Andernfalls kann der Prozess nicht fortgesetzt werden.

München - Zschäpe fordert die Abberufung sämtlicher Mitglieder des Münchner Staatsschutzsenats. Darüber entscheiden werden Richter eines anderen Senats. Die Verhandlung soll dann mit 90 Minuten Verspätung beginnen.

Als Zeugen sind nach bisheriger Planung zwei Kripo-Beamte geladen. Einer der beiden soll die Rolle eines früheren Chemnitzer Neonazis beleuchten, der damals einer Skinheadgruppe namens "88er" angehört und Sprengstoff für das NSU-Trio besorgt haben soll. Die Chiffre "88" steht für "Heil Hitler". Der zweite Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung in Brand gesteckt hatte.

Dem "Nationalsozialistischen Untergrund" werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Das Motiv war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.

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